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Digitale Gewalt gegen Frauen: Formen, Rechte und Hilfe

Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Zwei junge Frauen sitzen in einem ruhigen Café am Fenster. Eine hält ein Handy mit einem Schutzschild-Symbol, die andere hört ihr unterstützend zu.
KI-generiertes Bild

Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Belästigung, Cyberstalking, intime Bilder. Was strafbar sein kann, wie du dich schützt und wo du Hilfe bekommst.

Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Gesichter: sexuelle Belästigung per Nachricht, ein Ex-Partner, der den Standort verfolgt, intime Bilder, die ohne Einwilligung geteilt werden. Die Täter sind oft keine Fremden, sondern Menschen aus dem eigenen Umfeld. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Formen, was strafbar sein kann, wie du dich schützt und wo du Hilfe bekommst.

Wenn du in Gefahr bist, ruf 110. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen erreichst du rund um die Uhr unter 116 016, kostenlos, anonym und in 18 Sprachen.

Welche Formen digitaler Gewalt gegen Frauen gibt es?

  • Sexuelle Belästigung: anzügliche Nachrichten, sexualisierte Kommentare, ungefragt geschickte Penisbilder.
  • Cyberstalking: ständige Nachrichten, auch über immer neue Accounts, Überwachung von Standort oder Chats.
  • Bildbasierte Gewalt: Intime Fotos oder Videos werden heimlich gemacht oder ohne Einwilligung verbreitet. Dazu gehören auch gefälschte Nacktbilder, die mit KI erstellt wurden.
  • Erpressung: Jemand droht, intime Bilder zu veröffentlichen, wenn du nicht zahlst oder mehr schickst. Was dann hilft, steht in Sextortion: Was tun bei Erpressung mit Nacktbildern.
  • Bloßstellen und Lügen: Fake-Profile in deinem Namen, erfundene Geschichten, veröffentlichte Adresse.
  • Hass und Drohungen: frauenfeindliche Kommentare, oft gegen Frauen, die sich öffentlich äußern.

Was ist bei digitaler Gewalt strafbar?

Ob ein konkreter Fall strafbar ist, schätzt die Polizei oder eine Kanzlei ein. Diese Paragrafen kommen häufig in Frage:

Nachstellung (§ 238 StGB). Strafbar ist, wer dich wiederholt verfolgt oder belästigt und dein Leben dadurch erheblich beeinträchtigen kann. Das Gesetz nennt ausdrücklich digitale Formen: Kontaktversuche über Telekommunikation, Bestellungen in deinem Namen, das Ausspähen deiner Daten, das Verbreiten von Bildern von dir und Inhalte, die fälschlich so aussehen, als kämen sie von dir. Die Strafe reicht bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Setzt der Täter eine Spionage-App ein, sogenannte Stalkerware, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit bis zu fünf Jahren. Nachstellung wird von Amts wegen verfolgt, ein Strafantrag ist nicht nötig.

Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Wer sich unbefugt Zugang zu deinem Handy, deinen Mails oder Accounts verschafft und dafür einen Zugangsschutz überwindet, kann sich strafbar machen. Bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.

Ungefragte Pornografie (§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB). Strafbar kann sein, wer dir pornografische Inhalte schickt, ohne dass du darum gebeten hast. Das kann auch ungefragte Penisbilder betreffen. Bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Heimliche und intime Aufnahmen (§§ 201a, 184k StGB). Strafbar ist zum Beispiel, heimlich Aufnahmen von dir in deiner Wohnung oder in einer Umkleide zu machen oder solche Aufnahmen weiterzugeben. § 184k schützt den Intimbereich, etwa vor heimlichen Aufnahmen unter den Rock. Für beide Delikte brauchst du in der Regel einen Strafantrag.

Bilder ohne Einwilligung verbreiten (§§ 22, 33 KUG). Fotos, auf denen du erkennbar bist, dürfen grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden. Das gilt auch für intime Bilder, die du selbst einmal einer Person geschickt hast. Wer sie ohne deine Zustimmung weitergibt, kann sich strafbar machen. Auch hier ist ein Strafantrag nötig.

Bedrohung, Beleidigung, Erpressung. Drohungen (§ 241 StGB), Beleidigungen (§ 185 StGB) und Erpressung oder Nötigung mit Bildern (§§ 253, 240 StGB) können ebenfalls strafbar sein.

Und KI-Nacktbilder?

Für Deepfakes gibt es bisher keinen eigenen Straftatbestand. Je nach Fall können heute schon Beleidigung, das Kunsturhebergesetz oder Nachstellung greifen. Das Bundeskabinett hat im Oktober 2026 einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Er sieht unter anderem eigene Strafen für sexualisierte Deepfakes und heimliches Tracking vor. In Kraft ist er noch nicht, Bundesrat und Bundestag müssen ihn noch beraten. Mehr dazu in Deepfakes und KI-Nacktbilder: Was strafbar ist.

Wie schützt du dich vor Cyberstalking und Überwachung?

  • Erst beraten, dann ändern. Wenn du vermutest, dass jemand dein Handy oder deine Accounts überwacht, sprich zuerst mit einer Beratungsstelle wie dem Hilfetelefon. Plötzliche Änderungen können dem Täter auffallen.
  • Passwörter ändern, und zwar von einem Gerät, das nur du benutzt. Nutze für jedes Konto ein eigenes Passwort und schalte die Zwei-Faktor-Anmeldung ein.
  • Freigaben prüfen: Standortfreigaben, Familienfreigaben, verknüpfte Geräte und Cloud-Konten, die ihr früher gemeinsam genutzt habt.
  • Apps prüfen: Unbekannte Apps oder Apps mit auffällig vielen Berechtigungen können ein Hinweis sein.
  • Auf Tracker achten: Kleine Bluetooth-Tracker lassen sich in Taschen oder Autos verstecken. Viele Handys warnen vor fremden Trackern, die mit dir unterwegs sind.
  • Öffentliche Daten reduzieren: Prüfe, was über dich sichtbar ist: Wohnort, Arbeitsplatz, Schule, Fotos vor der Haustür.

Wie sicherst du Beweise, ohne dich zusätzlich zu belasten?

Für Nachrichten, Kommentare und Profile gilt: Screenshots mit Datum, Uhrzeit und Profilname, Links notieren, ein Protokoll führen. Gerade bei Stalking zeigt erst das Protokoll das Muster. Eine Anleitung steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.

Intime Bilder von dir musst du nicht selbst sammeln. Notiere, wo sie auftauchen, mit Link, Datum und Profil, und beschreibe sie. Sind die Bilder von einer Person unter 18, mach keine Screenshots und leite nichts weiter, denn schon das kann nach §§ 184b, 184c StGB strafbar sein. Gib den Link an die Polizei.

Kann ein Gericht dem Täter den Kontakt verbieten?

Ja, das ist möglich. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann ein Gericht auf deinen Antrag anordnen, dass eine Person keinen Kontakt zu dir aufnimmt, auch nicht über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Messenger (§ 1 GewSchG). Das kommt auch in Frage, wenn dich jemand gegen deinen ausdrücklich erklärten Willen wiederholt verfolgt oder über solche Kanäle belästigt. Zuständig ist das Familiengericht beim Amtsgericht. Eine Kanzlei oder eine Beratungsstelle hilft beim Antrag.

Wo bekommen Frauen und Mädchen Hilfe?

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016, rund um die Uhr, kostenlos und anonym, in 18 Sprachen, in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Online-Beratung gibt es auf hilfetelefon.de. Das Hilfetelefon vermittelt auch an Beratungsstellen vor Ort.
  • HateAid: Beratung für Betroffene digitaler Gewalt auf hateaid.org.
  • Polizei: 110 im Notfall. Ohne akute Gefahr kannst du auch online Anzeige erstatten, siehe Onlinewache: Anzeige online erstatten.
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr.
  • Unter 18: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr. Den Strafantrag stellen bei Minderjährigen die Eltern oder andere Sorgeberechtigte (§ 77 Abs. 3 StGB).

Häufige Fragen

Ist es strafbar, ungefragt ein Penisbild zu schicken?

Das kann nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar sein, wenn der Inhalt pornografisch ist und du nicht darum gebeten hast. Notiere Absender, Datum und Chat und erstatte Anzeige. Wie das Bild gesichert wird, klärt die Polizei.

Mein Ex hat noch Zugang zu meinen Konten. Was tun?

Hast du Angst vor einer Reaktion, sprich zuerst mit einer Beratungsstelle wie dem Hilfetelefon. Ändere dann von einem sicheren Gerät aus die Passwörter, melde fremde Geräte ab und schalte die Zwei-Faktor-Anmeldung ein. Unbefugter Zugriff auf deine Konten kann strafbar sein.

Brauche ich bei Stalking einen Strafantrag?

Nein. Nachstellung nach § 238 StGB wird von Amts wegen verfolgt. Eine Anzeige reicht.

Können auch Angehörige beim Hilfetelefon anrufen?

Ja. Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden ebenfalls anonym und kostenlos beraten.

Wie Hass-Hetze dir helfen kann

Du kannst deinen Fall über unser Formular melden. Lade Screenshots von Nachrichten und Profilen hoch, aber keine intimen Bilder. Beschreibe sie stattdessen und gib die Links an. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.