Strafantrag zurücknehmen: Folgen, Kosten und Risiken
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Strafantrag zurücknehmen: Was die Rücknahme bewirkt, warum du ihn nicht erneut stellen kannst und welche Kosten nach § 470 StPO auf dich zukommen können.
Du hast einen Strafantrag gestellt und überlegst jetzt, ihn zurückzunehmen? Vielleicht hat sich die Person entschuldigt. Vielleicht ist dir das Verfahren zu belastend. Vielleicht drängt dich jemand. Einen Strafantrag zurücknehmen kannst du, aber die Entscheidung ist endgültig und kann Geld kosten. Dieser Artikel erklärt allgemein, was die Rücknahme bewirkt, welche Kosten drohen und was du vorher klären solltest. Ob eine Rücknahme in deinem Fall sinnvoll ist, kann nur eine Kanzlei einschätzen.
Kann man einen Strafantrag zurücknehmen?
Ja. Das regelt § 77d StGB. Die Rücknahme ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens möglich. Du kannst sie also auch dann noch erklären, wenn schon Anklage erhoben wurde oder ein Urteil gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig ist. Eine Begründung verlangt das Gesetz nicht.
Zur Erinnerung: Mit dem Strafantrag erklärst du als verletzte Person, dass du die Strafverfolgung willst. Bei Antragsdelikten wie Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung ist er Voraussetzung dafür, dass überhaupt ermittelt und bestraft wird. Die Strafanzeige ist dagegen nur die Mitteilung, dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Den Unterschied und die Frist von drei Monaten erklärt Strafantrag Frist: 3 Monate, Form und Unterschied zur Anzeige.
Was passiert, wenn du den Strafantrag zurücknimmst?
Das hängt davon ab, um welche Tat es geht:
- Absolute Antragsdelikte, etwa Beleidigung (§ 185 StGB): Ohne Antrag wird die Tat nicht verfolgt. Nimmst du ihn zurück, wird das Verfahren in diesem Punkt eingestellt.
- Relative Antragsdelikte, etwa Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 201a StGB): Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Antrag weitermachen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht. Deine Rücknahme beendet das Verfahren dann nicht zwingend.
- Offizialdelikte, etwa Nachstellung (§ 238 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB): Sie werden von Amts wegen verfolgt. Dein Antrag war dafür nicht nötig, seine Rücknahme stoppt das Verfahren nicht.
Eine Strafanzeige kannst du nicht „zurückziehen“. Sobald Polizei und Staatsanwaltschaft von einem möglichen Offizialdelikt wissen, müssen sie ermitteln. Ging es in deiner Anzeige um mehrere Taten, kann das Verfahren wegen der einen enden und wegen der anderen weiterlaufen. Welche Delikte bei Hass im Netz in Frage kommen, zeigt Hass im Netz: Was ist strafbar?.
Kann ich den Strafantrag später noch einmal stellen?
Nein. § 77d Abs. 1 StGB ist eindeutig: Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden. Das gilt auch, wenn du es dir anders überlegst, wenn neue Beweise auftauchen oder wenn die Person nach einer Entschuldigung einfach weitermacht. Für diese Tat ist der Weg über den Strafantrag dann zu.
Postet die Person später etwas Neues, ist das in der Regel eine neue Tat. Dafür kannst du wieder einen Strafantrag stellen, innerhalb der Frist von drei Monaten (§ 77b StGB). Zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Unterlassung, hängen ohnehin nicht vom Strafantrag ab. Achte aber darauf, was du in einer Einigung unterschreibst. Darin kann ein Verzicht stehen.
Welche Kosten drohen bei der Rücknahme?
Das ist der Punkt, den viele unterschätzen. Nach § 470 StPO gilt: Wird das Verfahren eingestellt, weil du den Antrag zurückgenommen hast, trägst du grundsätzlich
- die Kosten des Verfahrens und
- die notwendigen Auslagen der beschuldigten Person, zum Beispiel die Kosten ihrer Verteidigung, sowie etwaiger Nebenbeteiligter.
Es gibt zwei Ausnahmen:
- Die beschuldigte Person übernimmt die Kosten, soweit sie sich dazu bereit erklärt.
- Die Staatskasse trägt sie, soweit es unbillig wäre, die Beteiligten damit zu belasten.
Wie viel im Einzelfall anfällt, hängt davon ab, wie weit das Verfahren schon ist und ob die andere Seite eine Verteidigung beauftragt hat. Lass dir deshalb vor der Rücknahme erklären, womit du rechnen musst. Ist die Rücknahme Teil einer Einigung, etwa gegen eine Entschuldigung und die Löschung der Beiträge, sollte die Kostenfrage darin ausdrücklich geregelt sein. Eine Kanzlei kann das sauber formulieren. Was eine Kanzlei selbst kostet und welche Hilfen es gibt, erklärt Anwaltskosten bei Hass im Netz: Wer zahlt was?.
Warum wollen Betroffene ihren Strafantrag zurücknehmen?
Die Gründe sind verschieden. Für manche gibt es bessere Wege als die Rücknahme:
- Die Person hat sich entschuldigt. Das kann ein guter Abschluss sein. Halte eine Einigung schriftlich fest und kläre die Kosten, bevor du etwas erklärst.
- Das Verfahren belastet dich. Du musst das nicht allein durchstehen. Du darfst dich jederzeit anwaltlich unterstützen lassen und zu einer Vernehmung eine Person deines Vertrauens mitbringen, wenn das den Ermittlungszweck nicht gefährdet (§ 406f StPO). Tipps zum Umgang mit der Belastung findest du in Psychische Folgen von Hass im Netz: Was dir jetzt hilft.
- Du hast Angst vor der Person. Sag das der Polizei. Eine Rücknahme schützt dich nicht automatisch vor weiteren Angriffen.
- Jemand setzt dich unter Druck. Wer dich mit Drohungen oder anderen Mitteln zur Rücknahme drängt, kann sich selbst strafbar machen, etwa wegen Nötigung (§ 240 StGB). Dokumentiere den Druck und melde ihn. Bei akuter Gefahr wähle 110.
Wie nimmst du einen Strafantrag zurück?
- Erst beraten lassen. Sprich vorher mit einer Kanzlei oder einer Beratungsstelle, zum Beispiel HateAid. Die Entscheidung lässt sich nicht rückgängig machen.
- Aktenzeichen heraussuchen. Es steht auf der Eingangsbestätigung oder auf Post von der Staatsanwaltschaft.
- Rücknahme klar erklären. Wende dich an die Stelle, bei der das Verfahren gerade liegt, meist die Staatsanwaltschaft, nach einer Anklage das Gericht. Am sichersten schriftlich, mit Namen, Aktenzeichen, Datum und dem Satz, dass du den Strafantrag zurücknimmst.
- Kopie behalten. Bewahre dein Schreiben und jede Antwort auf.
Bist du unter 18, haben meist deine Eltern oder andere Sorgeberechtigte den Antrag für dich gestellt (§ 77 Abs. 3 StGB). Besprecht eine Rücknahme gemeinsam und holt euch vorher Rat. Wenn du erst mal mit jemand anderem reden willst: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111 (Montag bis Samstag, 14 bis 20 Uhr), die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich einen Strafantrag zurücknehmen?
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens (§ 77d Abs. 1 StGB). Danach ist keine Rücknahme mehr möglich.
Kostet die Rücknahme immer Geld?
Nicht immer. Grundsätzlich trägst du nach § 470 StPO die Kosten, wenn das Verfahren wegen der Rücknahme eingestellt wird. Die beschuldigte Person kann sie aber übernehmen, und die Staatskasse springt ein, wenn eine Belastung unbillig wäre. Frag vorher nach.
Kann ich nach einer Rücknahme erneut Strafantrag stellen?
Für dieselbe Tat nicht. Für eine neue Tat, etwa einen neuen Post, ist ein neuer Antrag möglich.
Endet das Verfahren immer, wenn ich zurücknehme?
Nein. Bei Offizialdelikten wie Nachstellung läuft es weiter. Bei relativen Antragsdelikten kann die Staatsanwaltschaft weitermachen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
Unsicher, ob du zurücknehmen sollst?
Wenn du wissen willst, was eine Rücknahme in deinem Fall bedeuten würde, kannst du deinen Fall über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.