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Schmerzensgeld bei Beleidigung im Internet: deine Rechte

Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge erwachsene Person sitzt mit einer älteren Angehörigen am Küchentisch. Beide schauen ruhig auf einen Laptop mit schlichten Dokument- und Checklisten-Symbolen.
KI-generiertes Bild

Schmerzensgeld bei Beleidigung im Internet, Unterlassung, Löschung: welche zivilrechtlichen Ansprüche es gibt, was sie voraussetzen und wer die Kosten trägt.

Wer im Netz beleidigt oder bloßgestellt wird, fragt sich oft: Gibt es Schmerzensgeld bei Beleidigung im Internet? Die kurze Antwort: manchmal, aber seltener, als viele denken. Häufig wichtiger sind andere Ansprüche aus dem Zivilrecht, nämlich dass ein Inhalt verschwindet und dass die Person ihn nicht wiederholt. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über Unterlassung, Löschung und Geldentschädigung, über Fristen und darüber, wie du die Kosten stemmen kannst. Ob in deinem Fall ein Anspruch besteht, kann nur eine Kanzlei einschätzen.

Strafrecht und Zivilrecht: zwei verschiedene Wege

Eine Strafanzeige zielt darauf, dass der Staat die Tat verfolgt. Wird jemand zu einer Geldstrafe verurteilt, geht das Geld an die Staatskasse, nicht an dich. Das Zivilrecht ist dein eigener Weg: Du verlangst selbst etwas von der Person, die dich angegriffen hat, oder von der Plattform. Beide Wege können parallel laufen. Den Vergleich findest du in Anzeige oder Anwalt? Anonyme Täter, Kosten und Löschung.

Welches Recht wird verletzt?

Grundlage ist meist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es folgt aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit im Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) und schützt unter anderem deine Ehre, deinen Ruf und deine Privatsphäre. Im Zivilrecht ist es als „sonstiges Recht“ über § 823 Abs. 1 BGB geschützt. Daneben gibt § 823 Abs. 2 BGB einen Anspruch, wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, das dich schützen soll, etwa gegen das Verbot der Beleidigung (§ 185 StGB).

Ein Sonderfall ist das Recht am eigenen Bild. Nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bilder von dir grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Das Gesetz kennt Ausnahmen.

Unterlassung: damit es aufhört

Der Unterlassungsanspruch soll verhindern, dass ein rechtsverletzender Inhalt wieder auftaucht. Er wird aus § 1004 BGB in entsprechender Anwendung zusammen mit § 823 BGB abgeleitet. Voraussetzung ist, dass weitere Verletzungen zu befürchten sind. Nach einer bereits begangenen Verletzung wird das in der Regel angenommen.

Der übliche erste Schritt ist eine Abmahnung. Die Person wird aufgefordert, den Inhalt zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Verstößt sie danach erneut, muss sie eine Vertragsstrafe zahlen. Gibt sie die Erklärung nicht ab, bleibt die Klage oder, wenn es eilt, die einstweilige Verfügung (§§ 935, 940 ZPO). Das ist ein Eilverfahren vor Gericht. Es setzt voraus, dass die Sache dringlich ist. Wer nach Kenntnis lange wartet, kann diese Möglichkeit verlieren.

Löschung, Widerruf und die Plattform

Beseitigung: Du kannst verlangen, dass die Person einen rechtsverletzenden Inhalt entfernt.

Widerruf oder Richtigstellung: Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kann außerdem verlangt werden, dass sie widerrufen oder richtiggestellt werden. Für Meinungen gilt das nicht. Den Unterschied erklärt Üble Nachrede und Verleumdung online: Was du tun kannst.

Gegenüber der Plattform: Plattformen haften für fremde Inhalte in der Regel erst, wenn sie konkret auf einen rechtswidrigen Inhalt hingewiesen wurden. Danach müssen sie handeln. Geht es um deine personenbezogenen Daten, etwa deine Adresse oder Telefonnummer, kommt zusätzlich das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO in Frage. Es hat Grenzen, zum Beispiel wenn die Meinungs- und Informationsfreiheit überwiegt.

Wann gibt es Schmerzensgeld bei Beleidigung im Internet?

Juristisch heißt das Geld bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts meist nicht Schmerzensgeld, sondern Geldentschädigung. Im Gesetz steht sie nicht ausdrücklich. Der Bundesgerichtshof leitet den Anspruch aus dem Schutzauftrag von Art. 1 und Art. 2 GG ab. Nach seiner ständigen Rechtsprechung kommt eine Geldentschädigung nur in Betracht, wenn

  • die Verletzung schwerwiegend ist und
  • sie sich nicht auf andere Weise befriedigend ausgleichen lässt, etwa durch Unterlassung oder Widerruf.

Ob eine Verletzung schwer genug ist, hängt von allen Umständen ab: wie stark in deine Persönlichkeit eingegriffen wurde, wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, aus welchem Motiv die Person gehandelt hat und wie schwer ihr Verschulden wiegt. Eine einzelne Beleidigung reicht dafür oft nicht. Anders kann es bei massiven, wiederholten oder besonders demütigenden Angriffen sein. Beträge lassen sich nicht pauschal nennen.

Schmerzensgeld im engeren Sinn gibt es nach § 253 Abs. 2 BGB bei einer Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung. Hat ein Angriff nachweislich deine Gesundheit geschädigt, kann das eine Rolle spielen. Daneben kann Schadensersatz für konkrete finanzielle Schäden in Frage kommen, zum Beispiel für die Anwaltskosten einer berechtigten Abmahnung.

Gegen wen richten sich die Ansprüche?

Gegen die Person, die den Inhalt verfasst oder verbreitet hat, und je nach Fall gegen die Plattform. Bei anonymen Accounts muss erst geklärt werden, wer dahintersteckt. Wie das geht, steht in Wer steckt hinter dem Account? Nutzerdaten-Auskunft erklärt.

Auch Minderjährige können haften. Nach § 828 BGB sind Kinder unter sieben Jahren nicht verantwortlich. Ältere Minderjährige haften, wenn sie die nötige Einsicht hatten, um ihre Verantwortung zu erkennen.

Welche Fristen gelten?

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen und der Person erfahren hast oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erfahren müssen (§ 199 BGB). Für die einstweilige Verfügung zählt dagegen jede Woche. Und für einen Strafantrag gilt eine eigene, viel kürzere Frist von drei Monaten.

Was kostet das, und wer zahlt?

Beratungshilfe. Bei geringem Einkommen kannst du beim Amtsgericht an deinem Wohnort Beratungshilfe beantragen. Sie umfasst Beratung und, wenn nötig, Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, gegen einen geringen Eigenanteil. Du kannst auch direkt zu einer Kanzlei gehen und den Antrag nachträglich stellen, spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung.

Prozesskostenhilfe. Für ein Gerichtsverfahren kann das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligen, wenn du die Kosten nicht oder nur teilweise tragen kannst und die Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO). Je nach Einkommen zahlst du in Raten zurück. Wichtig: Verlierst du, musst du die Kosten der Gegenseite trotzdem erstatten (§ 123 ZPO).

Rechtsschutzversicherung. Prüfe deine Police. Ob Persönlichkeitsrechtsverletzungen abgedeckt sind, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Kostenerstattung. Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die Partei die Kosten, die verliert. Ob die Gegenseite tatsächlich zahlen kann, ist eine andere Frage.

Organisationen. HateAid berät Betroffene digitaler Gewalt und finanziert in bestimmten Fällen Prozesse.

Was sich gerade ändert

Die Bundesregierung hat im Oktober 2026 den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgelegt. Er soll unter anderem erleichtern, die Löschung rechtswidriger Inhalte auch dann durchzusetzen, wenn unbekannt ist, wer dahintersteckt. Bei schwerwiegenden Verletzungen mit Wiederholungsgefahr sollen Betroffene außerdem eine zeitweilige Sperre des Accounts der verletzenden Person beantragen können. Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, der Bundestag hat ihn noch nicht verabschiedet; in Kraft ist er nicht (Stand: Oktober 2026). Bis dahin gilt das oben beschriebene Recht.

Häufige Fragen

Bekomme ich Schmerzensgeld für eine Beleidigung auf Instagram?

Nur in Ausnahmefällen. Eine Geldentschädigung setzt nach der Rechtsprechung eine schwerwiegende Verletzung voraus, die sich nicht anders ausgleichen lässt. Häufig sind Unterlassung und Löschung der realistischere Weg.

Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Anzeige?

Die Anzeige geht an Polizei oder Staatsanwaltschaft und zielt auf Bestrafung. Die Abmahnung ist ein zivilrechtliches Schreiben an die Person selbst, meist von einer Kanzlei. Sie zielt darauf, dass der Inhalt verschwindet und nicht wiederkommt.

Muss ich die Anwaltskosten selbst zahlen?

Nicht unbedingt. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. War eine Abmahnung berechtigt, können die Kosten von der Gegenseite verlangt werden. Kläre die Kosten immer vorher mit der Kanzlei.

Wie lange kann ich zivilrechtlich vorgehen?

Regelmäßig drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem du von Verletzung und Person erfahren hast. Für ein Eilverfahren musst du aber schnell handeln, oft innerhalb weniger Wochen.

Deinen Fall melden

Ob Unterlassung, Löschung oder Geldentschädigung in deinem Fall in Frage kommen, kann nur eine Kanzlei beurteilen. Du kannst deinen Fall über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Sichere vorher deine Beweise mit Link, Datum und Zusammenhang.