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Plattform reagiert nicht auf Meldung? Beschwerde nach DSA

Hass-Hetze Redaktion6 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge Person sitzt in einem hellen Café und schaut auf ihr Handy. Darauf ist eine schlichte Ansicht mit drei gestapelten Karten und einem Häkchen zu sehen.
KI-generiertes Bild

Plattform reagiert nicht auf deine Meldung? So nutzt du die interne Beschwerde, die Schlichtung und die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur nach dem DSA.

Du hast einen Hasskommentar gemeldet, und die Plattform reagiert nicht auf deine Meldung? Oder sie antwortet nur: „Kein Verstoß gegen unsere Richtlinien“? Das musst du nicht hinnehmen. Der Digital Services Act (DSA), das EU-Gesetz über digitale Dienste, gibt dir mehrere Wege, dich zu beschweren: die interne Beschwerde bei der Plattform, eine außergerichtliche Streitbeilegung und die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Dieser Ratgeber zeigt, wann welcher Weg passt.

Was muss eine Plattform nach einer Meldung tun?

Nach Art. 16 DSA gilt für Meldungen über rechtswidrige Inhalte:

  • Hast du eine E-Mail-Adresse angegeben, muss die Plattform den Eingang unverzüglich bestätigen.
  • Sie muss die Meldung zeitnah, sorgfältig, willkürfrei und objektiv bearbeiten.
  • Sie muss dir ihre Entscheidung unverzüglich mitteilen und dabei auf die Möglichkeiten hinweisen, sich dagegen zu wehren.
  • Setzt sie dafür automatisierte Systeme ein, muss sie das angeben.

Eine feste Frist in Stunden setzt der DSA nicht. Für private Chats in Messengern wie WhatsApp gelten die Regeln für Online-Plattformen meist nicht, weil die Inhalte dort nicht öffentlich verbreitet werden.

Bevor du dich beschwerst: Beweise und Meldung prüfen

  • Inhalt sichern: Screenshot mit Link, Profil, Datum und Zusammenhang. Wie das geht, steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.
  • Meldung dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Meldenummer, Eingangsbestätigung und die Antwort der Plattform. Mach Screenshots davon.
  • Richtigen Meldeweg nutzen: Viele Plattformen unterscheiden zwischen Verstößen gegen ihre Regeln und rechtswidrigen Inhalten. Bei möglichen Straftaten wähle den Weg für rechtswidrige Inhalte, wenn es ihn gibt.
  • Begründen: Ein bis zwei Sätze, warum der Inhalt rechtswidrig ist. Ohne Begründung hat die Plattform viel Spielraum.

Plattform reagiert nicht: Welcher Weg passt?

Es kommt darauf an, was passiert ist:

  • Die Plattform hat entschieden, aber du bist nicht einverstanden: interne Beschwerde, danach außergerichtliche Streitbeilegung.
  • Die Plattform reagiert gar nicht, bestätigt nichts oder bietet keinen Meldeweg: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
  • Du wirst bedroht oder fühlst dich in Gefahr: Warte nicht auf die Plattform. Ruf 110 oder erstatte Anzeige.

Schritt 1: Interne Beschwerde bei der Plattform

Lehnt die Plattform deine Meldung ab, kannst du dich bei ihr beschweren (Art. 20 DSA). Das gilt ausdrücklich auch für Personen, die etwas gemeldet haben.

  • Die Beschwerde ist elektronisch und kostenlos möglich.
  • Du hast mindestens sechs Monate Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem dir die Entscheidung mitgeteilt wurde.
  • Die Plattform muss zügig, sorgfältig und willkürfrei entscheiden. Zeigt deine Beschwerde, dass die erste Entscheidung falsch war, muss sie sie unverzüglich ändern.
  • Die Entscheidung darf nicht allein automatisiert fallen. Qualifiziertes Personal muss beteiligt sein.
  • Die Plattform muss dir eine begründete Entscheidung schicken und auf die außergerichtliche Streitbeilegung hinweisen.

Den Beschwerdeweg findest du meist in der Antwort auf deine Meldung oder im Hilfebereich der App. Schreib kurz, warum die Entscheidung aus deiner Sicht falsch ist, und wiederhole den Link zum Inhalt.

Schritt 2: Außergerichtliche Streitbeilegung

Hat die interne Beschwerde nichts gebracht, kannst du dich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden (Art. 21 DSA). Das sind unabhängige Stellen, die von einer Aufsichtsbehörde zugelassen wurden.

  • Kosten: Für dich ist das Verfahren kostenlos oder kostet nur eine Schutzgebühr. Bekommst du recht, trägt die Plattform alle Gebühren der Stelle und erstattet dir angemessene weitere Kosten. Bekommt die Plattform recht, musst du ihre Kosten grundsätzlich nicht erstatten, außer du hast offensichtlich böswillig gehandelt.
  • Wirkung: Die Entscheidung ist nicht bindend. Die Plattform muss aber nach Treu und Glauben mitwirken. Der Weg zu Gericht bleibt dir offen.
  • Welche Stelle: In Deutschland zertifiziert ist etwa User Rights (Berlin). Stellen anderer EU-Staaten, etwa das Appeals Centre Europe, führt die EU-Kommission in einer Liste. Prüfe auf der Website der Stelle, ob sie für deine Plattform und dein Thema zuständig ist.

Schritt 3: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste (Digital Services Coordinator, DSC), ob Plattformen den DSA einhalten. Du kannst dich dort beschweren, wenn du einen Verstoß gegen den DSA vermutest (Art. 53 DSA), zum Beispiel wenn

  • es keinen funktionierenden Meldeweg gibt,
  • die Plattform auf deine Meldung gar nicht reagiert,
  • sie rechtswidrige Inhalte trotz Meldung nicht entfernt,
  • sie keine Möglichkeit bietet, sich gegen ihre Entscheidung zu wehren.

Die Beschwerde reichst du über ein Online-Formular ein. Alle Hinweise dazu stehen auf der Seite der Bundesnetzagentur zur Meldung von DSA-Verstößen.

Wichtig sind die Grenzen: Die Bundesnetzagentur löscht keine Inhalte und kann deren Löschung auch nicht anordnen. Sie entscheidet keine Streitigkeiten zwischen dir und der Plattform. Sie prüft, ob die Plattform ihre Pflichten erfüllt. Sitzt der Anbieter in einem anderen EU-Staat, leitet sie die Beschwerde an die dortige Behörde weiter. Die Kommunikation mit dir läuft weiter über die Bundesnetzagentur. Bei strafbaren Inhalten verweist sie auf die Polizei.

Trusted Flagger: Meldung über eine Organisation

Die Bundesnetzagentur lässt Organisationen als vertrauenswürdige Hinweisgeber zu, sogenannte Trusted Flagger (Art. 22 DSA). Plattformen müssen ihre Meldungen vorrangig bearbeiten. Zugelassen sind unter anderem die Meldestelle REspect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg und seit Juni 2025 HateAid. Auch hier entscheidet am Ende die Plattform, ob ein Inhalt entfernt wird.

Wenn es um mehr geht als Löschung

Der DSA richtet sich an Plattformen. Er bestraft niemanden und hält die Person dahinter nicht davon ab, mit einem neuen Account weiterzumachen. Dafür brauchst du Strafrecht oder Zivilrecht. Wie du online Anzeige erstattest, erklärt Onlinewache: Anzeige bei der Polizei online erstatten. Einen Überblick über alle Pflichten der Plattformen gibt Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.

Entsteht dir durch einen Verstoß der Plattform gegen den DSA ein Schaden, kannst du nach Art. 54 DSA Schadensersatz verlangen. Ob das in deinem Fall in Frage kommt, kann eine Kanzlei einschätzen.

Häufige Fragen

Wie lange darf sich eine Plattform mit meiner Meldung Zeit lassen?

Der DSA nennt keine feste Frist, verlangt aber eine zeitnahe Bearbeitung. Kommt auch nach längerer Zeit keine Reaktion, kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Dokumentiere dafür Datum und Meldenummer.

Kostet die außergerichtliche Streitbeilegung etwas?

Für dich ist sie kostenlos oder kostet nur eine Schutzgebühr. Bekommst du recht, trägt die Plattform die Gebühren. Die Stelle muss dir die Kosten vor Beginn mitteilen.

Kann die Bundesnetzagentur einen Kommentar löschen lassen?

Nein. Sie prüft, ob die Plattform ihre Pflichten aus dem DSA einhält, entscheidet aber nicht über einzelne Inhalte. Für die Löschung bleiben die Plattform, die Streitbeilegung und die Gerichte.

Muss ich erst die interne Beschwerde nutzen?

Nicht zwingend. Du kannst dich auch direkt an eine Streitbeilegungsstelle oder ein Gericht wenden. Die interne Beschwerde ist aber kostenlos und oft der schnellste Weg.

Deinen Fall melden

Wenn die Plattform nicht hilft und du gegen die Person dahinter vorgehen willst, kannst du deinen Fall über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Bring deine Screenshots, Links und die Antworten der Plattform mit.