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Onlinewache: Anzeige bei der Polizei online erstatten

Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge Person sitzt im Schneidersitz auf dem Bett und füllt am Laptop ein Formular aus. Neben ihr liegen ein Handy und ein Notizbuch mit Häkchen.
KI-generiertes Bild

Anzeige bei der Onlinewache erstatten: Was du vorbereiten musst, wie das Formular Schritt für Schritt abläuft und was nach dem Absenden passiert.

Eine Anzeige wegen Hass im Netz kannst du online erstatten, ohne auf eine Wache zu gehen. Alle Bundesländer bieten dafür eine Onlinewache der Polizei an, manchmal heißt sie auch Internetwache. Dort füllst du ein Formular aus, wann es dir passt. Die Anzeige ist kostenlos, und du brauchst keinen Anwalt. Hier steht Schritt für Schritt, wie das geht, was du vorher bereitlegen solltest und was danach passiert.

Vorab das Wichtigste: Die Onlinewache ist nicht für Notfälle gedacht. Bis jemand dein Formular bearbeitet, kann Zeit vergehen. Wenn du bedroht wirst und Angst hast, dass dir jemand etwas antut, ruf sofort 110 an.

Was kannst du bei der Onlinewache anzeigen?

Typische Fälle aus dem Netz, die du online anzeigen kannst:

  • Beleidigende Kommentare oder Nachrichten
  • Lügen über dich, die deinem Ruf schaden
  • Hetze gegen dich wegen deiner Herkunft, Religion, Sexualität oder anderer Merkmale
  • Drohungen, wenn keine akute Gefahr besteht
  • Fake-Profile in deinem Namen oder veröffentlichte private Daten

Was genau online angenommen wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. Findest du im Formular keine passende Auswahl, geh zur nächsten Polizeidienststelle oder schreib an die Staatsanwaltschaft. Beide Wege sind genauso möglich (§ 158 Abs. 1 StPO).

Du kannst auch anzeigen, wenn du nicht weißt, wer hinter einem Account steckt. Dann läuft die Anzeige „gegen Unbekannt“. Polizei und Staatsanwaltschaft können dann versuchen, die Person zu ermitteln.

Was brauchst du für die Online-Anzeige?

Nimm dir ein paar Minuten, bevor du das Formular öffnest. Leg alles in einem Ordner bereit:

  • Deine Kontaktdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Polizei braucht sie, um dich bei Rückfragen zu erreichen.
  • Links: zu jedem Beitrag, Kommentar und Profil, um das es geht.
  • Screenshots: mit Profilname, Datum, Uhrzeit und dem Zusammenhang davor und danach. Wie das auf Instagram, TikTok und anderen Plattformen geht, steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.
  • Eine kurze Zeitleiste: Was ist wann passiert? Stichworte reichen.
  • Was du über die Person weißt: Benutzername, Profil-Adresse, vielleicht der echte Name. Schreib nur, was du weißt. Vermutungen kennzeichnest du als Vermutung.
  • Zeugen: Wer hat die Inhalte auch gesehen?

Eine Ausnahme bei Bildern: Geht es um Nacktbilder oder sexuelle Darstellungen von Minderjährigen, mach keine Screenshots, lade nichts herunter und leite nichts weiter, auch nicht an die Polizei. Schon Besitz und Weitergabe können nach §§ 184b, 184c StGB strafbar sein. Beschreib in der Anzeige, was zu sehen ist, und notiere den Link. Den Rest übernimmt die Polizei.

Anzeige online erstatten: Schritt für Schritt

  1. Bundesland wählen. Öffne die Onlinewache der Polizei und wähle ein Bundesland. Grundsätzlich ist das Land zuständig, in dem die Tat passiert ist. Bei Taten im Internet wählst du das Bundesland, in dem du wohnst. Einige Länder leiten dich auf ein eigenes Portal weiter. In manchen kannst du dich mit der BundID anmelden.
  2. Art der Anzeige auswählen. Das Formular fragt, worum es geht. Bei Hass im Netz passt meist eine Auswahl zu Straftaten im Internet oder eine allgemeine Strafanzeige. Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Land zu Land.
  3. Den Sachverhalt schildern. Schreib sachlich und der Reihe nach: wann, wo, wer, was. Zitiere die Äußerungen wörtlich, auch wenn es unangenehm ist. Der genaue Wortlaut entscheidet mit darüber, ob und welche Straftat in Frage kommt. Schreib auch, was die Nachrichten bei dir auslösen, etwa ob du Angst hast. Bei Drohungen ist das wichtig.
  4. Beweise beifügen. In vielen Ländern lädst du Dateien direkt hoch. Anderswo schickst du sie später an die zuständige Dienststelle, mit dem Aktenzeichen. Die Links schreibst du in jedem Fall in den Text.
  5. Strafantrag ausdrücklich stellen. Schreib in die Anzeige: „Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.“ Warum, steht im nächsten Abschnitt.
  6. Prüfen und absenden. Lies alles noch einmal durch. Speichere die Zusammenfassung oder mach einen Screenshot, bevor du das Fenster schließt.

Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?

Die Anzeige informiert die Polizei über eine mögliche Straftat. Bei vielen Delikten reicht das, damit ermittelt wird, zum Beispiel bei Bedrohung oder Volksverhetzung.

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind dagegen in der Regel Antragsdelikte. Sie werden meist nur verfolgt, wenn die betroffene Person einen Strafantrag stellt. Dafür hast du drei Monate Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem du von der Tat und der Person dahinter erfährst (§ 77b StGB).

Früher musste ein Strafantrag bei der Polizei schriftlich gestellt werden. Seit Juli 2024 verlangt das Gesetz stattdessen, dass deine Identität und dein Wille zur Strafverfolgung gesichert sind (§ 158 Abs. 2 StPO). Ob dein Antrag in der Onlinewache das in jedem Fall erfüllt, ist nicht sicher. Stell ihn trotzdem gleich im Formular. Wenn sich die Polizei bei dir meldet, frag nach, ob sie noch eine Bestätigung braucht. Mehr dazu in Strafantrag und Fristen erklärt.

Was passiert nach der Online-Anzeige?

  • Eingangsbestätigung: Meist bekommst du eine automatische Bestätigung, oft mit Aktenzeichen. Heb sie auf. Als verletzte Person kannst du außerdem eine schriftliche Bestätigung deiner Anzeige verlangen (§ 158 Abs. 1 StPO).
  • Weiterleitung: Die Polizei gibt deine Anzeige an die zuständige Dienststelle. Von dort kann sich jemand bei dir melden, mit Rückfragen oder einer Einladung zur Zeugenaussage.
  • Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren. Sie kann zum Beispiel bei Plattformen Daten anfordern, um herauszufinden, wer hinter einem Account steckt. Das kann dauern.
  • Ergebnis: Am Ende stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, beantragt einen Strafbefehl oder erhebt Anklage. Stellt sie ein, bekommst du einen Bescheid mit Begründung (§ 171 StPO). Bist du selbst verletzt, steht darin auch, wie du dich dagegen beschweren kannst. Dafür hast du zwei Wochen (§ 172 Abs. 1 StPO). Bei Privatklagedelikten wie Beleidigung ist das Klageerzwingungsverfahren ausgeschlossen (§ 172 Abs. 2 S. 3 StPO).
  • Auskunft: Auf Antrag erfährst du, ob das Verfahren eingestellt wurde und wie ein Gerichtsverfahren ausgegangen ist (§ 406d StPO).

Eine Anzeige kannst du nicht einfach zurücknehmen. Einen Strafantrag schon, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Danach kannst du ihn aber nicht noch einmal stellen (§ 77d StGB). Überleg deshalb gut, bevor du ihn zurückziehst.

Was gilt, wenn du unter 18 bist?

Auch als Jugendliche oder Jugendlicher kannst du der Polizei eine Straftat melden. Beim Strafantrag ist es anders: Für Minderjährige stellen ihn die Eltern oder andere Sorgeberechtigte (§ 77 Abs. 3 StGB). Die Drei-Monats-Frist beginnt dann, wenn sie von Tat und Täter erfahren (§ 77b Abs. 2 StGB). Sprich deshalb früh mit einer erwachsenen Person, der du vertraust.

Wenn du zu Hause mit niemandem reden kannst: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 erreichbar.

Welche Fehler solltest du vermeiden?

  • Zu lange warten. Plattformen und Anbieter speichern Daten nicht ewig, und die Antragsfrist läuft.
  • Erst blockieren, dann sichern. Nach dem Blockieren siehst du Profil und Inhalte oft nicht mehr.
  • Nur den schlimmsten Satz zeigen. Ohne Zusammenhang lässt sich eine Äußerung schwer einordnen.
  • Übertreiben. Bleib bei dem, was passiert ist. Bewusst falsche Anschuldigungen sind selbst strafbar.

Anzeige und Kanzlei schließen sich nicht aus

Die Anzeige sorgt dafür, dass der Staat ermittelt. Sie sorgt nicht automatisch dafür, dass ein Beitrag verschwindet. Löschung und Unterlassung setzt du zivilrechtlich durch, meist mit einer Kanzlei. Beide Wege können parallel laufen. Den Unterschied erklärt Anzeige oder Anwalt?. Wenn du bedroht wirst, lies auch Bedrohung im Netz: Was strafbar ist.

Häufige Fragen

Kostet eine Anzeige bei der Onlinewache etwas?

Nein. Die Anzeige ist kostenlos, online wie auf der Wache. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht.

Kann ich gegen einen anonymen Account Anzeige erstatten?

Ja. Die Anzeige läuft dann gegen Unbekannt. Gib alle Links und Profilnamen an, damit die Ermittler einen Ansatzpunkt haben.

Welches Bundesland wähle ich bei Hass im Netz?

Bei Taten im Internet wählst du das Bundesland, in dem du wohnst. Das Portal leitet dich dann zur zuständigen Polizei weiter.

Wie lange habe ich Zeit für die Anzeige?

Für Antragsdelikte wie Beleidigung musst du den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen. Ab wann diese Frist läuft, regelt § 77b StGB. Warte trotzdem nicht: Daten bei Plattformen werden irgendwann gelöscht.

Wie Hass-Hetze dir helfen kann

Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden, vor oder nach der Anzeige. Lade deine Screenshots und Links dort hoch. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.