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Sextortion: Hilfe bei Erpressung mit Nacktbildern

Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine jugendliche Person sitzt im Park auf einer Bank neben einer vertrauten älteren Person, die zuhört. Das Handy liegt umgedreht zwischen ihnen.
KI-generiertes Bild

Sextortion: Hilfe, wenn dich jemand mit Nacktbildern erpresst. Nicht zahlen, nichts mehr schicken, Beweise ohne Bilder sichern – auch für unter 18-Jährige.

Jemand droht, intime Bilder oder Videos von dir an deine Freunde, deine Familie oder deine Schule zu schicken, wenn du nicht zahlst oder mehr schickst. Das heißt Sextortion. Wenn dir das gerade passiert: Atme durch. Du bist nicht schuld, du bist nicht allein, und es gibt Hilfe. Dieser Artikel zeigt, was du bei Sextortion jetzt tun kannst und was du besser lässt.

Akute Gefahr? Wenn du bedroht wirst oder nicht weißt, wie du die nächsten Stunden überstehen sollst: Ruf 110 oder 112 an, oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111. Sie ist rund um die Uhr erreichbar und kostenlos.

Was ist Sextortion?

Das Wort setzt sich aus „Sex“ und „Extortion“ zusammen, dem englischen Wort für Erpressung. Der Ablauf ähnelt sich oft:

  • Ein Profil schreibt dich an, oft attraktiv, freundlich und schnell vertraut.
  • Es wird geflirtet, dann kommt die Bitte um ein Foto oder einen Videocall.
  • Kurz danach kippt der Ton: Die Person hat Bilder oder einen Mitschnitt und verlangt Geld oder weitere Aufnahmen.
  • Damit es echt wirkt, zeigt sie dir deine Follower-Liste oder Namen aus deiner Familie.

Manchmal gibt es gar kein echtes Bild. Die Erpresser bluffen oder haben mit KI ein Nacktbild aus einem normalen Foto erzeugt. Mehr dazu steht in Deepfakes und KI-Nacktbilder: Was strafbar ist.

Sextortion: Was tun? Die vier wichtigsten Regeln

1. Nicht zahlen

Die Polizei rät klar davon ab. Eine Zahlung beendet die Erpressung meist nicht. Wer einmal zahlt, zeigt, dass Druck wirkt, und bekommt oft die nächste Forderung.

2. Nichts mehr schicken

Keine weiteren Bilder, keine Videos, keine Telefonnummer, keine Adresse. Auch nicht, wenn versprochen wird, danach alles zu löschen.

3. Nicht verhandeln

Brich den Kontakt ab und antworte nicht mehr. Jede Antwort liefert neue Ansatzpunkte für Druck.

4. Nichts löschen

Lösch den Chat nicht und setz dein Handy nicht zurück. Der Verlauf ist ein wichtiger Beweis. Blockieren kannst du die Person, sobald du gesichert hast, was unten steht.

Wie sicherst du Beweise, ohne die Bilder zu speichern?

Für eine Anzeige zählt vor allem, wer dich erpresst und womit. Sichere deshalb:

  • Profilname, Benutzername und den Link zum Profil
  • den Chatverlauf mit den Drohungen und Forderungen, als Screenshot nur von Stellen ohne Nacktbild oder als Export „ohne Medien“
  • Zahlungsdaten, die genannt werden, etwa Kontonummern oder Wallet-Adressen
  • Datum und Uhrzeit, auf welcher Plattform es angefangen hat und wohin der Kontakt gewechselt ist

Was du nicht tun solltest: Mach keine Screenshots von Nacktbildern, lade sie nicht herunter und leite sie an niemanden weiter, auch nicht an Freunde, um zu fragen, was du tun sollst. Beschreibe stattdessen in Worten, was auf dem Bild zu sehen ist, und notiere, wo es liegt. Zeigt das Bild eine Person unter 18, kann schon das Weiterleiten nach § 184b oder § 184c StGB strafbar sein. Was mit dem Material passiert, klärt die Polizei.

Allgemeine Tipps zu Screenshots, Links und Zeitstempeln findest du in unserer Anleitung zum Beweise sichern.

Ist Sextortion strafbar?

Ja. Wer dich mit Bildern unter Druck setzt, um Geld zu bekommen, begeht eine Erpressung (§ 253 StGB). Die Strafe reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen, etwa gewerbs- oder bandenmäßig, ein bis 15 Jahre (§ 253 Abs. 4 StGB). Schon der Versuch ist strafbar, also auch dann, wenn du nicht zahlst. Erpressung ist ein Offizialdelikt: Die Polizei ermittelt von sich aus, sobald sie davon erfährt.

Werden Bilder tatsächlich verbreitet, kommen weitere Straftaten in Frage, etwa nach dem Kunsturhebergesetz (§§ 22, 33 KUG) oder, wenn die abgebildete Person minderjährig ist, nach §§ 184b, 184c StGB. Die genaue Einordnung ist Sache von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Kanzlei.

Anzeige erstatten kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes. Wie das abläuft, erklärt Anzeige online bei der Onlinewache erstatten. Die Polizei kennt solche Fälle und weiß, wie sie mit dem Material umgeht.

Wie bekommst du Bilder wieder aus dem Netz?

  • Plattform melden: Viele Netzwerke haben eine Kategorie für intime Bilder ohne Einverständnis. Melde Profil und Inhalt, nachdem du die Beweise gesichert hast.
  • Unter 18: Der Dienst „Take It Down“ der US-amerikanischen Kinderschutzorganisation NCMEC erzeugt auf deinem Gerät einen digitalen Fingerabdruck des Bildes. Teilnehmende Plattformen können damit Kopien finden und entfernen. Das Bild selbst verlässt dein Gerät nicht. Den Dienst gibt es auch auf Deutsch.
  • Ab 18: Für Aufnahmen, die entstanden sind, als du schon volljährig warst, gibt es nach demselben Prinzip StopNCII.org.

Diese Dienste wirken nur bei Plattformen, die mitmachen. Sie ersetzen weder Meldung noch Anzeige.

Du bist unter 18? Das ist jetzt wichtig

Viele junge Menschen sagen niemandem etwas, aus Scham oder aus Angst, selbst Ärger zu bekommen. Genau darauf setzen die Erpresser. Die Straftat ist die Erpressung, und die begeht die andere Person.

  • Erzähl es einem Erwachsenen, dem du vertraust: Eltern, ältere Geschwister, Vertrauenslehrkraft oder Schulsozialarbeit.
  • Wenn du erst mal anonym reden willst: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr), kostenlos und anonym. Bei juuuport beraten dich Gleichaltrige online.
  • Hat dich ein Erwachsener gezielt zu Bildern gedrängt, kann auch Cybergrooming dahinterstecken. Warnsignale beschreibt Cybergrooming erkennen.

Für Eltern: Bleib ruhig und mach keine Vorwürfe. Nimm das Handy nicht als Strafe weg, sonst erzählt dein Kind beim nächsten Mal nichts. Sichert gemeinsam die Beweise ohne Bilder, wie oben beschrieben, und geht zusammen zur Polizei. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreichst du unter 0800 111 0 550, Mo, Mi und Fr 9–17 Uhr, Di und Do 9–19 Uhr.

Wenn es dir gerade schlecht geht

Sextortion setzt Menschen extrem unter Druck. Das ist eine normale Reaktion auf eine Ausnahmesituation. Du musst sie nicht allein tragen:

  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr
  • Nummer gegen Kummer: 116 111, Mo–Sa 14–20 Uhr
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016, rund um die Uhr
  • In akuter Gefahr: 110

Häufige Fragen

Hört die Erpressung auf, wenn ich einmal zahle?

Meist nicht. Die Polizei rät, kein Geld zu überweisen. Eine Zahlung zeigt den Tätern, dass ihr Druck funktioniert.

Was ist, wenn die Bilder gar nicht echt sind?

Auch die Drohung mit gefälschten oder erfundenen Bildern kann eine Erpressung sein. Reagiere genauso: nicht zahlen, Beweise sichern, Anzeige erstatten.

Soll ich die Bilder als Beweis speichern?

Nein. Sichere Profil, Chat und Forderungen, aber keine Nacktbilder. Beschreibe sie in Worten und überlass alles Weitere der Polizei.

Kann ich anonym Hilfe bekommen?

Ja. Die Nummer gegen Kummer und die Telefonseelsorge sind anonym und kostenlos. Für eine Anzeige braucht die Polizei später deine Kontaktdaten.

Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Lade dort nur Screenshots vom Chat und Links hoch, keine Nacktbilder. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.