Kosten
Wer zahlt?
Hass-Hetze ist kostenlos. Die anwaltliche Arbeit rechnet die Kanzlei selbst ab, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vereinbarung mit der Mandantschaft. Hier steht, wer die Kosten übernehmen kann – allgemein, ohne Zusage im Einzelfall.
Für Betroffene
Melden und Weiterleiten kosten dich nichts. Beauftragst du eine Kanzlei, kostet ihre Arbeit Geld. Frag nach den Kosten, bevor du ein Mandat erteilst. Diese Wege können die Kosten ganz oder teilweise abdecken:
- Erstes Beratungsgespräch
- Haben du und die Kanzlei nichts anderes vereinbart, kostet ein erstes Beratungsgespräch für Privatpersonen höchstens 190 Euro, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Frag vorher, was das Gespräch kosten soll.
- Rechtsschutzversicherung
- Hast du eine – oder bist du über deine Eltern oder Partner:in mitversichert –, kann sie Kosten übernehmen. Ob sie für deinen Fall zahlt, hängt vom Vertrag ab. Die Kanzlei kann für dich bei der Versicherung nachfragen.
- Beratungshilfe
- Hast du wenig Geld, etwa in Ausbildung, Schule oder mit Bürgergeld, kannst du beim Amtsgericht an deinem Wohnort Beratungshilfe beantragen. Dann zahlst du der Kanzlei höchstens 15 Euro, manchmal auch das nicht. Sie gilt für Beratung und Vertretung außerhalb von Gerichtsverfahren; im Strafrecht nur für Beratung. In Hamburg und Bremen gibt es statt der Beratungshilfe die öffentliche Rechtsberatung; in Berlin kannst du zwischen beiden wählen (§ 12 BerHG).
- Prozesskostenhilfe
- Gilt nur für Gerichtsverfahren. Das Gericht prüft dein Einkommen und ob die Klage oder der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
- Die Gegenseite
- Hat die Person dein Recht verletzt, kann sie verpflichtet sein, deine Anwaltskosten zu erstatten. Darauf verlassen kannst du dich nicht: Ist sie unbekannt oder kann sie nicht zahlen, bekommst du das Geld oft nicht.
- WEISSER RING
- Die Außenstellen des WEISSEN RINGS können einen Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung ausgeben. Darauf gibt es keinen Anspruch; frag bei der Außenstelle in deiner Nähe nach.
- HateAid
- HateAid kann in geeigneten Fällen die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren übernehmen. Das prüft HateAid in jedem Fall einzeln und kann nicht alle Fälle unterstützen. Frag dort direkt nach.
Bist du unter 18, entscheiden in der Regel deine Eltern über eine Kanzlei und die Kosten. Unterschreib nichts, bevor du weißt, was es kostet.
Für Kanzleien
Hass-Hetze zahlt für Mandate nichts und erhält nichts dafür (§ 49b Abs. 3 BRAO). Ihre Vergütung vereinbaren Sie allein mit der Mandantschaft. Damit Sie realistisch planen können:
- Viele Fälle sind klein
- Häufig geht es um einzelne Äußerungen mit überschaubarem Gegenstandswert. Ist die handelnde Person anonym, kommt vor der Abmahnung oft erst ein Auskunftsverfahren nach § 21 TDDDG; dessen Gerichtskosten trägt die antragstellende Person (§ 21 Abs. 3 TDDDG).
- Erstattung ist unsicher
- Ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen die Gegenseite hilft nur, wenn sie ermittelt wird und zahlen kann. Planen Sie die Vergütung nicht allein über die Erstattung.
- Kostenfragen früh klären
- Fragen Sie nach einer Rechtsschutzversicherung; im Portal gibt es eine Vorlage für die Deckungsanfrage. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Rechnen Sie nach Gegenstandswert ab, weisen Sie vor der Übernahme des Auftrags darauf hin (§ 49b Abs. 5 BRAO). Nach den Kooperationsbedingungen informieren Sie die betroffene Person vor Erteilung eines Mandats über die voraussichtlichen Kosten und mögliche Kostenträger.
- Strafverfahren
- Einen Beistand auf Staatskosten gibt es nur für bestimmte, in § 397a StPO genannte Taten. Bei Beleidigung oder Bedrohung trägt die Mandantschaft die Kosten der Vertretung meist selbst.
- Angaben in der Vorschau
- Hat die betroffene Person angegeben, ob sie eine Rechtsschutzversicherung hat oder wenig Geld, sehen Sie das schon in der Vorschau. Es sind ihre eigenen Angaben, ungeprüft.
In der Pilotphase ist die Teilnahme kostenlos. Ein Entgelt kann nur über eine neue Fassung der Kooperationsbedingungen eingeführt werden, der Sie zustimmen müssen.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, entscheiden Versicherung, Gericht oder die jeweilige Organisation im Einzelfall.