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Doxxing: Was tun, wenn deine Adresse im Netz steht?

Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Zwei junge Erwachsene sitzen in einer WG-Küche nebeneinander und gehen gemeinsam die Privatsphäre-Einstellungen auf Laptop und Handy durch.
KI-generiertes Bild

Doxxing: Was tun, wenn deine Adresse oder Nummer öffentlich ist? So schützt du dich, sicherst Beweise und lässt die Daten löschen – und was strafbar ist.

Deine Adresse steht in einem Kommentar. Deine Handynummer kursiert in einer Gruppe. Jemand hat ein Foto von deiner Haustür gepostet. Das nennt man Doxxing: Private Daten werden gesammelt und öffentlich gemacht, meist um dir Angst zu machen oder andere gegen dich aufzubringen. Hier erfährst du, was du bei Doxxing tun kannst, wann es strafbar ist und wie du die Daten wieder aus dem Netz bekommst.

Bist du in Gefahr? Dann zuerst 110

Wenn zu deinen Daten Drohungen kommen, jemand ankündigt vorbeizukommen oder Fremde vor deiner Tür stehen: Ruf die Polizei unter 110. Online-Anzeigen sind für Notfälle nicht gedacht. Alles andere in diesem Artikel kann warten, bis du sicher bist.

Sag den Menschen Bescheid, mit denen du zusammenwohnst. Doxxing trifft oft auch Familie, Mitbewohner oder Freunde, deren Daten gleich mit veröffentlicht wurden.

Was ist Doxxing?

Der Begriff kommt vom englischen „docs“, also Dokumente. Gemeint ist das Zusammentragen und Veröffentlichen von Informationen wie:

  • Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Schule, Ausbildungsplatz oder Arbeitgeber
  • Fotos von Haus, Auto oder Klingelschild
  • der echte Name hinter einem Account, der bisher anonym war
  • Daten von Angehörigen

Oft stammen die Informationen aus Quellen, die einzeln harmlos wirken: ein Foto mit Hausnummer im Hintergrund, ein Standort-Tag, ein altes Profil. Gefährlich wird es durch das Zusammenführen und die Botschaft dahinter: „Wir wissen, wo du bist.“

Doxxing: Was tun? Die ersten Schritte

1. Beweise sichern

Bevor du etwas meldest oder blockierst: Sichere den Beitrag mit Link, Profilname, Profil-Adresse, Datum und Uhrzeit. Mach Screenshots vom ganzen Verlauf, auch von Antworten, in denen andere zu etwas aufrufen. Wie das auf Instagram, TikTok, X und Co. geht, zeigt unsere Anleitung zum Beweise sichern bei Hass im Netz.

2. Konten absichern

  • Ändere deine Passwörter und schalte die Zwei-Faktor-Anmeldung ein, vor allem bei E-Mail und Social Media.
  • Stell deine Profile vorübergehend auf privat.
  • Prüf, was über dich öffentlich ist: alte Posts, Fotos mit Hausnummer oder Schullogo, Standortfreigaben.
  • Lass Anrufe von unbekannten Nummern vorerst auf die Mailbox laufen.

3. Melden

Melde den Inhalt bei der Plattform. Wähle eine passende Kategorie, etwa „private Informationen“ oder „Belästigung“, wenn es sie gibt. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen in der EU Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten sorgfältig bearbeiten und dir ihre Entscheidung mitteilen. Welche Pflichten das genau sind, steht in Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.

Ist Doxxing strafbar?

Seit September 2021 gibt es dafür einen eigenen Paragrafen: das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB). Strafbar macht sich, wer Daten einer Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts weitergibt, und zwar auf eine Weise, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, die Person oder ihr nahestehende Menschen in Gefahr zu bringen. Gemeint ist die Gefahr eines Verbrechens oder einer Tat gegen die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder eine Sache von bedeutendem Wert.

Der Strafrahmen liegt bei bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Waren die Daten nicht allgemein zugänglich, etwa eine Adresse, die nirgends öffentlich stand, sind bis zu drei Jahre möglich. § 126a ist ein Offizialdelikt: Die Behörden ermitteln von sich aus, eine Anzeige reicht.

Nicht jede Veröffentlichung von Daten fällt darunter. Entscheidend ist der Zusammenhang, etwa ein Aufruf, „mal vorbeizuschauen“, oder ein Umfeld aus Drohungen. Je nach Fall können weitere Vorschriften greifen:

  • Bedrohung (§ 241 StGB), wenn dir oder Nahestehenden mit bestimmten Taten gedroht wird.
  • Nachstellung (§ 238 StGB), wenn dich jemand wiederholt verfolgt oder belästigt, auch digital.
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22, 33 Kunsturhebergesetz), wenn Fotos von dir ohne Einwilligung verbreitet werden.

Ob das in deinem Fall zutrifft, kann nur die Polizei oder eine Kanzlei beurteilen.

Wie bekommst du deine Daten wieder aus dem Netz?

Löschung nach der DSGVO

Adresse und Telefonnummer sind personenbezogene Daten. Nach Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kannst du vom Betreiber einer Website oder Plattform verlangen, sie zu löschen, wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden. Der Betreiber muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Reagiert er nicht, kannst du dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Das ist ein zweiter Weg neben der normalen Meldung.

Suchmaschinen

Große Suchmaschinen bieten Formulare, mit denen du Treffer mit Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse aus den Suchergebnissen entfernen lassen kannst. Die Originalseite verschwindet dadurch nicht. Sie wird nur schwerer gefunden.

Zivilrechtlich

Ist bekannt, wer die Daten veröffentlicht hat, kann eine Kanzlei die Person zur Unterlassung auffordern und notfalls vor Gericht gehen. Was dabei möglich ist und was es kostet, erklärt unser Überblick zu Unterlassung, Löschung und Geldentschädigung.

Kannst du deine Adresse im Melderegister sperren lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Viele Adressen lassen sich über eine einfache Melderegisterauskunft herausfinden. Sprechen Tatsachen dafür, dass dir durch eine solche Auskunft Gefahr droht, kannst du bei deiner Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragen (§ 51 Bundesmeldegesetz). Das Gesetz nennt den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und Nachstellungen ausdrücklich. Die Sperre ist gebührenfrei, gilt zwei Jahre und kann verlängert werden. Nimm deine Beweise mit, wenn du sie beantragst.

Wie schützt du dich vor Doxxing?

  • Achte auf Fotos mit Hausnummer, Klingelschild, Autokennzeichen oder Schul-Logo.
  • Schalte Standortdaten in Fotos und automatische Orts-Tags aus.
  • Nutze für Gaming, Foren und neue Kontakte andere Benutzernamen als für dein privates Profil.
  • Gib deine Handynummer nur Menschen, die du kennst.

Das sind Tipps, keine Pflichten. Schuld hat immer die Person, die deine Daten veröffentlicht, nicht du.

Wo bekommst du Hilfe?

Du musst das nicht allein durchstehen. HateAid berät Betroffene digitaler Gewalt kostenlos. Junge Menschen finden bei juuuport Beratung von Gleichaltrigen. Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr). Wenn dich die Sache nicht loslässt: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 erreichbar.

Eine Anzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes erstatten. Wie das Schritt für Schritt geht, steht in Anzeige online bei der Onlinewache erstatten.

Häufige Fragen

Ist Doxxing immer strafbar?

Nein. § 126a StGB greift, wenn die Veröffentlichung geeignet und nach den Umständen dazu bestimmt ist, dich oder Nahestehende in Gefahr zu bringen. Daneben können Bedrohung, Nachstellung oder das Recht am eigenen Bild eine Rolle spielen.

Muss ich wissen, wer dahintersteckt, um Anzeige zu erstatten?

Nein. Du kannst Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Doxxing nach § 126a StGB ist ein Offizialdelikt, die Polizei ermittelt dann von sich aus.

Wie schnell muss eine Plattform meine Daten löschen?

Eine feste Frist für die normale Meldung gibt es nicht, die Plattform muss sie aber sorgfältig bearbeiten. Auf einen Löschantrag nach Art. 17 DSGVO muss der Betreiber in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Was kostet eine Auskunftssperre im Melderegister?

Nichts. Die Meldebehörde trägt sie gebührenfrei ein. Sie gilt zwei Jahre und kann verlängert werden.

Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Lade deine Screenshots und Links dort hoch. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.