Ratgeber
Kind wird online gemobbt: Was Eltern jetzt tun können
Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit
Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Dein Kind wird online gemobbt? So hörst du richtig zu, sicherst Beweise, sprichst mit der Schule und findest Hilfe – plus die rechtlichen Wege im Überblick.
Wenn dein Kind online gemobbt wird, erfährst du es oft spät. Viele Kinder und Jugendliche schweigen aus Scham oder aus Angst, dass ihnen dann das Handy weggenommen wird. Wenn dein Kind sich dir doch anvertraut, ist das ein Vertrauensbeweis. Dieser Ratgeber zeigt, wie du reagieren kannst: zuhören, Beweise sichern, die Schule einbeziehen, Hilfe holen. Und welche rechtlichen Wege es gibt.
Wenn akute Gefahr besteht, etwa bei Drohungen, bei Erpressung mit Bildern oder bei Hinweisen, dass dein Kind sich etwas antun könnte: Ruf 110 oder 112 an. Die Telefonseelsorge erreichst du rund um die Uhr unter 0800 111 0 111.
Woran merkst du, dass dein Kind online gemobbt wird?
Es gibt keine sicheren Zeichen. Veränderungen wie diese können aber Hinweise sein:
- Dein Kind zieht sich zurück oder wirkt nach dem Blick aufs Handy bedrückt.
- Es meidet plötzlich das Handy oder kann es kaum noch weglegen.
- Es will nicht mehr zur Schule, zum Training oder zu Freunden.
- Es schläft schlecht, isst weniger oder klagt häufiger über Bauch- oder Kopfweh.
- Es löscht Accounts oder wechselt auffällig oft den Benutzernamen.
Solche Veränderungen können viele Ursachen haben. Sprich dein Kind darauf an, ohne es zu bedrängen.
Wie sprichst du mit deinem Kind darüber?
- Ruhig bleiben. Deine Wut auf die Täter ist verständlich. Dein Kind braucht jetzt aber vor allem jemanden, der zuhört.
- Keine Schuldfrage. Sätze wie „Warum hast du das gepostet?“ verschließen Türen. Wer gemobbt wird, ist nicht schuld daran.
- Kein Handyverbot als Reaktion. Für dein Kind fühlt es sich wie eine Strafe an. Beim nächsten Mal erzählt es vielleicht nichts mehr.
- Gemeinsam entscheiden. Frag, was dein Kind sich wünscht. Erklär, welche Schritte du für nötig hältst und warum. Handle nicht hinter seinem Rücken, außer wenn Gefahr besteht.
- Ernst nehmen, auch wenn es klein wirkt. Ein Kommentar in der Klassengruppe sieht von außen harmlos aus. Für dein Kind kann er Teil von etwas Größerem sein.
Welche Beweise solltet ihr sichern?
Bevor etwas gemeldet, blockiert oder gelöscht wird, sichert ihr die Inhalte. Sonst lässt sich später kaum noch zeigen, was passiert ist.
- Screenshots mit Profilname, Datum, Uhrzeit und dem Verlauf davor und danach
- Links zu Beiträgen und Profilen
- Bei WhatsApp: Telefonnummer des Absenders, Gruppenname und Mitglieder. Den Chat könnt ihr zusätzlich „ohne Medien“ exportieren.
- Ein einfaches Protokoll: Datum, Plattform, wer, was
Eine Anleitung für jede große Plattform steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.
Wichtig bei Nacktbildern: Geht es um Nacktbilder oder sexuelle Aufnahmen deines Kindes oder anderer Minderjähriger, mach keine Screenshots, speichere nichts und leite nichts weiter, auch nicht an die Schule oder an andere Eltern. Besitz und Weitergabe können nach §§ 184b, 184c StGB strafbar sein, auch für Erwachsene, die eigentlich helfen wollen. Notiere, wo das Bild aufgetaucht ist, und wende dich direkt an die Polizei. Hat dein Kind ein Bild selbst verschickt und wird nun damit unter Druck gesetzt, mach ihm keine Vorwürfe. Was dann zu tun ist, steht in Sextortion: Erpressung mit Nacktbildern.
Inhalte melden und Accounts blockieren
Wenn alles gesichert ist, meldet die Inhalte bei der Plattform. Plattformen in der EU müssen nach dem Digital Services Act leicht erreichbare Meldewege anbieten und über Meldungen entscheiden. Danach kann dein Kind die Accounts blockieren. In vielen Apps lässt sich außerdem einschränken, wer kommentieren oder Nachrichten schicken darf. Schaut euch die Einstellungen gemeinsam an.
Wann solltest du die Schule einbeziehen?
Kommen die Angriffe aus der Klasse oder der Schule, sollte die Schule davon wissen, auch wenn alles online passiert. Mobbing hört selten am Schultor auf.
- Sprich zuerst mit der Klassenleitung, einer Vertrauenslehrkraft oder der Schulsozialarbeit.
- Bring eine kurze schriftliche Übersicht mit: was, wann, wer beteiligt ist. Nimm Kopien mit, die Originale behältst du.
- Frag, was die Schule konkret vorhat und bis wann. Halt das Gespräch schriftlich fest.
- Ändert sich nichts, wende dich an die Schulleitung.
Welche Maßnahmen eine Schule ergreifen kann, regelt das Schulgesetz deines Bundeslandes. Was Schülerinnen und Schüler selbst tun können und welche Rolle die Schule spielt, steht in Cybermobbing in der Schule: Was tun?.
Konfrontiere die anderen Kinder oder ihre Eltern nicht im Alleingang, schon gar nicht im Gruppenchat. Das kann die Lage für dein Kind verschärfen. Ein Gespräch, das die Schule begleitet, ist meist der sicherere Weg.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Hier ein allgemeiner Überblick. Ob in eurem Fall eine Straftat vorliegt, kann nur eine Kanzlei oder die Polizei einschätzen.
Strafanzeige. Beleidigungen, Drohungen, Lügen über dein Kind oder das Verbreiten von Fotos ohne Einwilligung können strafbar sein. Anzeige erstatten kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes.
Strafantrag durch die Eltern. Viele dieser Delikte werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt. Für Minderjährige stellen ihn die Sorgeberechtigten (§ 77 Abs. 3 StGB). Die Frist von drei Monaten beginnt, wenn ihr als Eltern von Tat und Täter erfahrt (§ 77b Abs. 2 StGB).
Alter der Beteiligten. Wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nicht bestraft werden (§ 19 StGB). Für Jugendliche ab 14 gilt das Jugendstrafrecht. Zivilrechtlich können auch jüngere Kinder ab sieben Jahren haften, wenn sie die nötige Einsicht in ihre Verantwortung hatten (§ 828 BGB).
Zivilrecht. Unabhängig vom Strafverfahren kann eine Kanzlei Unterlassung und Löschung verlangen. Ob das in eurem Fall sinnvoll ist und was es kostet, klärt ihr mit der Kanzlei. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Frage, die du beim Amtsgericht beantragst.
Wo bekommen Eltern und Kinder Hilfe?
- Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym. Samstags beraten Jugendliche. Für dein Kind.
- Nummer gegen Kummer, Elterntelefon: 0800 111 0 550, Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 19 Uhr. Für dich. Mehr auf nummergegenkummer.de.
- JUUUPORT: Junge Menschen beraten Jugendliche online bei Problemen im Netz, vertraulich und kostenlos, auf juuuport.de.
- klicksafe: Informationen für Eltern zu Cybermobbing und Medienerziehung auf klicksafe.de.
- HateAid: Beratung für Betroffene digitaler Gewalt auf hateaid.org.
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr, auch für Eltern.
Achte auch auf dich. Wenn dein Kind angegriffen wird, belastet das die ganze Familie.
Häufige Fragen
Soll ich meinem Kind das Handy wegnehmen?
Besser nicht. Das Mobbing hört dadurch nicht auf, und dein Kind erlebt es als Strafe. Hilfreicher sind gemeinsame Schritte: sichern, melden, blockieren, Einstellungen anpassen.
Darf ich die Eltern der anderen Kinder direkt ansprechen?
Ja, aber solche Gespräche eskalieren leicht, wenn die Gefühle hochkochen. Ein Gespräch, das die Schule begleitet, ist meist sicherer für dein Kind.
Ist Cybermobbing strafbar?
Einen eigenen Straftatbestand „Cybermobbing“ gibt es nicht. Viele einzelne Handlungen fallen aber unter bestehende Paragrafen, etwa Beleidigung, Bedrohung oder Nachstellung. Einen Überblick gibt Cybermobbing und Hate Speech: Definition und Rechtslage.
Was tun, wenn die Schule nicht reagiert?
Wende dich schriftlich an die Schulleitung. Bleibt das ohne Ergebnis, ist die Schulaufsicht deines Bundeslandes die nächste Stelle.
Wie Hass-Hetze euch helfen kann
Du kannst den Fall gemeinsam mit deinem Kind über unser Formular melden. Lade Screenshots und Links dort hoch, aber keine Nacktbilder. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.