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Facebook Hass melden: Posts, Gruppen und Messenger

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge Person sitzt im Schrebergarten an einem Holztisch neben einer älteren Verwandten mit Sonnenhut und zeigt ihr auf dem Tablet ruhig, wie man eine Gruppe meldet.
KI-generiertes Bild

Facebook Hass melden: So sicherst du Beweise und meldest Beiträge, Kommentare, Gruppen und Messenger-Nachrichten an Admins oder direkt an Facebook.

In der Kommentarspalte unter einem Lokalartikel wird gegen dich gehetzt, in einer Gruppe machen sich Leute über dich lustig, im Messenger kommen Beleidigungen. Wenn du Hass auf Facebook melden willst, hast du je nach Ort verschiedene Wege: an Facebook selbst, an die Admins einer Gruppe oder direkt aus dem Chat. Dieser Ratgeber zeigt, wie du Beweise sicherst, richtig meldest, dich schützt und wann Hass auf Facebook strafbar ist.

Was musst du sichern, bevor du Hass auf Facebook meldest?

Erst sichern, dann melden. Wird der Inhalt gelöscht oder fliegst du aus einer Gruppe, kommst du sonst nicht mehr heran.

  • Beitrag oder Kommentar: Screenshot mit Namen, Text und Zeitangabe. Sichere bei Kommentaren auch den Beitrag, unter dem sie stehen.
  • Link: Ein Klick auf die Zeitangabe eines Beitrags öffnet ihn meist mit eigener Adresse. Kopier sie. Bei Kommentaren klappt das oft genauso.
  • Profil: den Link zum Profil. Namen gibt es auf Facebook oft mehrfach, der Link ist eindeutiger.
  • Gruppen: Name und Link der Gruppe, ob sie öffentlich oder privat ist, und wer sie verwaltet. Sichere früh, bevor du die Gruppe verlässt oder entfernt wirst.
  • Messenger: Screenshots vom ganzen Verlauf, auf denen der Name der anderen Person oben zu sehen ist.

Wichtig bei Nacktbildern: Schickt dir jemand Nacktbilder oder sexuelle Inhalte, mach davon keine Screenshots und leite nichts weiter. Beschreib in einer Notiz, was du bekommen hast, von wem und wann. Bei Minderjährigen kannst du dich mit Speichern oder Weiterleiten selbst strafbar machen (§§ 184b, 184c StGB). Melde das Profil und wende dich an die Polizei.

Mehr zum Sichern in Beweise sichern bei Hass im Netz.

Wie meldest du Hass auf Facebook?

Die Meldefunktion steckt hinter den drei Punkten oder hinter einem langen Druck auf den Inhalt. Die Bezeichnungen ändern sich mit Updates, achte auf Begriffe wie „Melden“ oder „Hilfe suchen oder melden“.

  • Beitrag: die drei Punkte am Beitrag → melden → Grund wählen, etwa Hassrede, Mobbing oder Belästigung.
  • Kommentar: die drei Punkte neben dem Kommentar oder lange drücken → melden.
  • Profil oder Seite: Profil öffnen, die drei Punkte → melden. Das passt bei Fake-Profilen oder wenn jemand dich immer wieder angreift.

Bei möglichen Straftaten such im Meldeablauf oder im Hilfebereich nach einem eigenen Weg für rechtswidrige Inhalte. Begründe kurz, gegen welches Gesetz der Inhalt aus deiner Sicht verstößt.

Wie meldest du Hass in Facebook-Gruppen?

In Gruppen hast du zwei Wege:

  • An die Gruppen-Admins: Im Menü an Beiträgen und Kommentaren gibt es meist eine Option, sie den Admins zu melden. Admins können Inhalte löschen, Mitglieder stummschalten oder entfernen und Beiträge vor der Veröffentlichung prüfen. Das geht oft schneller.
  • An Facebook: Die normale Meldung geht an Facebook selbst und wird nach den Gemeinschaftsstandards und dem Recht geprüft.

Melde an Facebook, wenn es um mögliche Straftaten geht, wenn die Admins nichts tun oder wenn der Hass von den Admins selbst kommt. Duldet eine Gruppe Hetze dauerhaft, kannst du auch die ganze Gruppe melden. Melde trotzdem die einzelnen Beiträge.

Auch in privaten Gruppen kann Hetze strafbar sein. Ob eine Äußerung als öffentlich gilt, hängt bei manchen Straftaten vom Einzelfall ab, etwa von der Größe der Gruppe. Was bei Hetze gegen Gruppen von Menschen gilt, erklärt Volksverhetzung online: Was strafbar ist und wie man sich wehrt.

Wie meldest du Belästigung im Messenger?

  • Melden: In der Unterhaltung findest du über den Namen der Person oder das Menü an einer Nachricht die Option zum Melden. Viele Messenger-Chats sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Laut Meta werden beim Melden die letzten Nachrichten des Chats auf deinem Gerät entschlüsselt und zur Prüfung an Meta geschickt.
  • Einschränken: Du bekommst keine Benachrichtigungen mehr, der Chat verschwindet aus deiner Liste. Die Person sieht nicht, ob du online bist oder ihre Nachrichten gelesen hast. Sie wird nicht benachrichtigt.
  • Blockieren: Die Person kann dir nicht mehr schreiben oder dich anrufen.

Für private Nachrichten gelten die DSA-Regeln für Online-Plattformen meist nicht, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden. Melden kannst du sie trotzdem.

Wie schützt du dich auf Facebook vor Hass?

Nutze diese Einstellungen, nachdem du gesichert hast, was du brauchst:

  • Kommentare begrenzen: In den Einstellungen zu öffentlichen Beiträgen legst du fest, wer kommentieren darf, etwa alle, Freunde oder Freunde von Freunden. Für einzelne Beiträge geht das über die drei Punkte.
  • Kommentare verbergen oder löschen: Unter deinen eigenen Beiträgen kannst du Kommentare ausblenden oder entfernen.
  • Blockieren: Die Person kann deine Beiträge auf deinem Profil nicht mehr sehen, dich nicht markieren und dir nicht schreiben.
  • Profilangaben prüfen: Stell Wohnort, Schule, Arbeitgeber und Freundesliste so ein, dass Fremde sie nicht sehen.
  • Gruppen verlassen, in denen Hass geduldet wird.

Wann ist Hass auf Facebook strafbar?

Für Facebook gilt dasselbe Strafrecht wie überall. Infrage kommen vor allem:

  • Beleidigung (§ 185 StGB).
  • Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB): etwa falsche Gerüchte über dich in einer Ortsgruppe.
  • Bedrohung (§ 241 StGB).
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Hetze gegen Gruppen, etwa wegen Herkunft oder Religion.
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB): etwa wenn deine Adresse gepostet wird, um dich in Gefahr zu bringen.
  • Nachstellung (§ 238 StGB): wenn dich jemand immer wieder verfolgt. Das wird von Amts wegen verfolgt.

Ob ein konkreter Beitrag strafbar ist, beurteilt die Polizei oder eine Kanzlei. Beleidigungen werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt (§ 194 StGB). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).

Akute Gefahr? Droht dir jemand konkret Gewalt an: Ruf die Polizei unter 110.

Was muss Facebook nach deiner Meldung tun?

Für Facebook gilt in der EU der Digital Services Act (DSA). Nach Art. 16 DSA muss Facebook Meldungen über rechtswidrige Inhalte annehmen, sorgfältig bearbeiten und dir die Entscheidung mitteilen. Lehnt Facebook ab, kannst du nach Art. 20 DSA kostenlos Beschwerde einlegen, mindestens sechs Monate lang. Die weiteren Wege erklärt Plattform reagiert nicht auf Meldung? Beschwerde nach DSA. Alle Pflichten im Überblick: Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.

Wie geht es nach der Meldung weiter?

Eine Löschung entfernt den Beitrag, nicht die Person dahinter. Für eine Strafverfolgung erstattest du Anzeige bei der Polizei oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes. Gib Links, Profilnamen und Zeitpunkte an.

Beratung bei digitaler Gewalt bietet HateAid. Frauen, die belästigt oder bedroht werden, erreichen das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen rund um die Uhr unter 116 016. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 erreichbar. Für Jugendliche ist die Nummer gegen Kummer da: 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr).

Häufige Fragen

Reicht es, an die Gruppen-Admins zu melden?

Für eine schnelle Löschung oft ja. Admins sind aber nicht neutral und an das DSA-Verfahren nicht gebunden. Bei möglichen Straftaten melde zusätzlich an Facebook und sichere Beweise.

Was passiert mit Messenger-Nachrichten, wenn ich sie melde?

Laut Meta werden bei verschlüsselten Chats die letzten Nachrichten auf deinem Gerät entschlüsselt und zur Prüfung an Meta geschickt. Sonst kann Meta sie nicht lesen.

Merkt jemand, dass ich ihn im Messenger eingeschränkt habe?

Meta benachrichtigt die Person nicht. Sie sieht aber nicht mehr, ob du online bist oder ihre Nachrichten gelesen hast.

Ist Hass in einer privaten Gruppe strafbar?

Er kann es sein. Eine Beleidigung braucht keine Öffentlichkeit. Bei anderen Straftaten hängt es vom Einzelfall ab. Das beurteilt die Polizei oder eine Kanzlei.

Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.