Urteil: Beleidigung auf Instagram kostet Täter 2.000 Euro
Ein Gericht verurteilte einen Mann zu 2.000 Euro Geldstrafe, nachdem er eine Betroffene auf Instagram systematisch beleidigt hatte. Das Urteil zeigt: Hasskommentare haben reale Konsequenzen.
Ein wegweisendes Urteil aus Bayern zeigt, dass Online-Beleidigungen keine Kavaliersdelikte sind: Ein 34-jähriger Mann wurde zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, nachdem er über mehrere Wochen hinweg beleidigende und herabwürdigende Kommentare unter den Beiträgen einer Frau hinterlassen hatte.
Der Fall im Überblick
Die Betroffene hatte den Täter nach mehrfachen Beleidigungen zunächst blockiert – doch dieser erstellte neue Accounts und setzte die Belästigungen fort. Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts gelang es, die Identität des Täters über eine Auskunftsklage zu ermitteln.
„Die Anonymität im Internet schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Wir konnten den Täter identifizieren und zur Rechenschaft ziehen." – Rechtsanwalt Dr. Markus S.
Rechtliche Grundlage
Das Gericht stützte das Urteil auf § 185 StGB (Beleidigung) und § 238 StGB (Nachstellung). Entscheidend für den Erfolg war die frühzeitige Beweissicherung: Screenshots mit Datum, Uhrzeit und sichtbarer URL wurden gerichtsfest dokumentiert.
Was Betroffene daraus lernen können
- Belege sichern, bevor Inhalte gelöscht werden
- Meldung bei der Plattform und gleichzeitig bei spezialisierten Stellen wie Hate Right
- Keine direkte Konfrontation mit dem Täter – dies kann als Provokation gewertet werden
- Anwaltliche Hilfe frühzeitig suchen
Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Wer andere beleidigt, muss mit echten Konsequenzen rechnen.