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YouTube Kommentar melden: Hass, Videos über dich, Live-Chat

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge Person sitzt an einem verregneten Nachmittag mit dem Laptop auf dem Sofa und blendet ruhig Kommentare unter einem Video aus, ein jüngeres Geschwisterkind schaut von der Armlehne zu.
KI-generiertes Bild

YouTube-Kommentar melden: So sicherst du Beweise, meldest Hass in Kommentaren und im Live-Chat und wehrst dich gegen Videos, die dich ohne Erlaubnis zeigen.

Unter deinem Video stehen Beleidigungen, im Live-Chat rollt Hetze durch, oder jemand hat ein Video über dich hochgeladen, das du nie wolltest. Einen YouTube-Kommentar melden ist nur ein Teil der Lösung. Dieser Ratgeber zeigt, wie du Beweise sicherst, Kommentare, Videos und Live-Chat-Nachrichten meldest, Videos über dich entfernen lassen kannst, deinen eigenen Kanal schützt und wann Hass auf YouTube strafbar ist.

Was musst du sichern, bevor du einen YouTube-Kommentar meldest?

Erst sichern, dann melden. Ist der Kommentar gelöscht, ist auch dein Beweis weg.

  • Kommentar: Screenshot mit Kanalnamen, Text und Zeitangabe. Dazu ein Screenshot vom Video, unter dem er steht.
  • Link zum Kommentar: Am Computer führt ein Klick auf die Zeitangabe neben dem Namen meist zu einer Adresse, die genau diesen Kommentar hervorhebt. Kopier sie.
  • Kanal: den @-Namen und den Link zum Kanal. Namen lassen sich ändern, notiere deshalb, wann du gesichert hast.
  • Video: Link, Titel, Kanal und Datum. Notiere die Minute, in der du gezeigt oder beleidigt wirst. Beim Teilen kannst du einen Link setzen, der an dieser Stelle startet.
  • Live-Chat: Nachrichten laufen schnell durch. Mach sofort Screenshots und notiere Video-Link und Uhrzeit. Ob der Chat später noch abrufbar ist, ist nicht sicher. Verlass dich nicht darauf.

Wichtig bei Nacktbildern: Zeigt ein Video sexuelle Inhalte von dir oder anderen, mach keine Screenshots und lade nichts herunter. Notiere den Link und beschreib, was zu sehen ist. Bei Minderjährigen kannst du dich mit Speichern oder Weiterleiten selbst strafbar machen (§§ 184b, 184c StGB). Melde das Video und wende dich an die Polizei.

Mehr zu Screenshots und Links steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.

Wie kannst du einen YouTube-Kommentar melden?

Die Meldefunktion steckt bei YouTube hinter den drei Punkten. Die Bezeichnungen können sich mit Updates ändern.

  • Kommentar: die drei Punkte neben dem Kommentar → „Melden“ → Grund wählen, etwa Belästigung oder Hassrede.
  • Video oder Short: über das Menü mit den drei Punkten am Video oder oben im Short → „Melden“.
  • Live-Chat: Tipp auf die Nachricht oder öffne ihr Menü → „Melden“.
  • Kanal: Auf der Kanalseite findest du über das Menü ebenfalls „Melden“. Das passt, wenn ein Kanal dich immer wieder angreift.

Laut YouTube ist Melden anonym. Andere Nutzer sehen nicht, wer gemeldet hat.

Verstößt ein Inhalt aus deiner Sicht gegen Gesetze, kannst du beim Melden auch ein rechtliches Problem angeben. YouTube leitet dich dann zu einem Formular, in dem du begründest, welches Recht verletzt ist.

Was tun, wenn jemand ein Video über dich hochlädt?

Jemand filmt dich heimlich, lädt ein Video hoch, in dem du lächerlich gemacht wirst, oder zeigt deinen Namen und deine Adresse. Dafür hat YouTube ein eigenes Verfahren: die Datenschutzbeschwerde.

  • Erkennbar sein: Du musst im Video eindeutig zu erkennen sein, etwa durch dein Gesicht, deine Stimme, deinen vollen Namen oder Daten wie Adresse und Telefonnummer.
  • Stelle angeben: Nenn die Minute, in der du zu sehen oder zu hören bist.
  • Wer beschweren darf: grundsätzlich nur du selbst. Eltern oder Erziehungsberechtigte können für ihr Kind handeln, außerdem eine rechtliche Vertretung.
  • Abwägung: YouTube berücksichtigt unter anderem öffentliches Interesse, Nachrichtenwert und Einwilligung.

YouTube empfiehlt, zuerst die Person zu bitten, das Video zu löschen. Mach das nur, wenn es für dich sicher ist. Bei Bedrohung oder Stalking nimm keinen Kontakt auf.

Rechtlich gilt: Bilder von dir dürfen grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG). Ausnahmen regelt § 23 KUG. Ein Verstoß kann strafbar sein (§ 33 KUG), wird aber nur auf Antrag verfolgt. Strafbar kann es auch sein, Aufnahmen zu verbreiten, die deinem Ansehen erheblich schaden können (§ 201a Abs. 2 StGB). Zivilrechtlich kannst du verlangen, dass das Video gelöscht wird und nicht wieder auftaucht. Mehr dazu in Schmerzensgeld bei Beleidigung im Internet: deine Rechte.

Wie schützt du deinen eigenen Kanal?

In YouTube Studio hast du mehrere Werkzeuge. Sichere Beweise, bevor du sie nutzt.

  • Kommentare zurückhalten: Du stellst ein, wie streng YouTube möglicherweise unangemessene Kommentare zur Prüfung zurückhält, bis hin zu allen Kommentaren. Zurückgehaltene Kommentare sind nicht öffentlich und bleiben bis zu 60 Tage zur Prüfung in YouTube Studio.
  • Blockierte Wörter: Kommentare mit diesen Wörtern werden zurückgehalten. Im Live-Chat werden solche Nachrichten blockiert.
  • Links zurückhalten: Kommentare mit Links erscheinen erst nach deiner Prüfung.
  • Nutzer ausblenden: Die Kommentare dieser Person verschwinden von all deinen Videos. Auch in YouTube Studio siehst du sie dann nicht mehr. Sichere vorher alles.
  • Moderation im Live-Chat: Ernenne Moderierende, die Nachrichten entfernen und Nutzer ausschließen können. Du kannst Kommentare auch ganz ausschalten.

Wann ist Hass auf YouTube strafbar?

Für YouTube gilt dasselbe Strafrecht wie überall. Infrage kommen vor allem:

  • Beleidigung (§ 185 StGB), geschrieben oder gesprochen.
  • Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB): etwa ein Video, das falsche Behauptungen über dich verbreitet.
  • Bedrohung (§ 241 StGB).
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Hetze gegen Gruppen, etwa wegen Herkunft oder Religion.
  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB): etwa wenn deine Adresse gezeigt wird, um dich in Gefahr zu bringen.
  • Nachstellung (§ 238 StGB): wenn dich jemand immer wieder verfolgt. Das wird von Amts wegen verfolgt.

Ob ein konkreter Inhalt strafbar ist, beurteilt die Polizei oder eine Kanzlei. Beleidigungen werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt (§ 194 StGB), Frist drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).

Akute Gefahr? Wirst du konkret bedroht: Ruf die Polizei unter 110.

Was muss YouTube nach deiner Meldung tun?

Für YouTube gilt in der EU der Digital Services Act (DSA). Nach Art. 16 DSA muss YouTube Meldungen über rechtswidrige Inhalte annehmen, sorgfältig bearbeiten und dir die Entscheidung mitteilen. Lehnt YouTube ab, kannst du nach Art. 20 DSA kostenlos Beschwerde einlegen, mindestens sechs Monate lang. Die nächsten Schritte erklärt Plattform reagiert nicht auf Meldung? Beschwerde nach DSA. Den Überblick gibt Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.

Wie geht es nach der Meldung weiter?

Eine Löschung stoppt den Inhalt, nicht die Person. Willst du, dass sie zur Verantwortung gezogen wird, erstatte Anzeige bei der Polizei oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes. Gib Links, Kanalnamen und Zeitpunkte an.

Wenn dich das belastet: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr), die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111. Beratung bei digitaler Gewalt bietet HateAid.

Häufige Fragen

Ist Melden auf YouTube anonym?

Ja. Laut YouTube sehen andere Nutzer nicht, wer einen Inhalt gemeldet hat.

Kann ich ein Video löschen lassen, in dem ich nur kurz zu sehen bin?

Das hängt davon ab, ob du eindeutig zu erkennen bist und wie YouTube das öffentliche Interesse abwägt. Reich die Datenschutzbeschwerde ein und nenn die genaue Minute.

Was passiert, wenn ich einen Nutzer auf meinem Kanal ausblende?

Seine Kommentare sind auf deinen Videos nicht mehr sichtbar, auch für dich in YouTube Studio nicht. Deshalb vorher Screenshots und Links sichern.

Wie sichere ich Hass im Live-Chat?

Sofort Screenshots machen und Video-Link und Uhrzeit notieren. Ob der Chat später noch abrufbar ist, ist nicht sicher.

Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.