Anonym melden: Was mit Pseudonym geht und was nicht
Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Anonym melden bei Hass im Netz: Was bei Plattformen, Polizei und Hass-Hetze mit Pseudonym geht, wo dein Name nötig wird und wie du dich schützt.
Kann ich Hass im Netz anonym melden? Viele trauen sich nicht, etwas zu unternehmen, weil sie fürchten, dass die andere Person ihren Namen erfährt. Kurz gesagt: Bei Plattformen und bei Hass-Hetze geht vieles mit Pseudonym. Für einen Strafantrag und für Schritte vor Gericht brauchst du deinen echten Namen. Dieser Ratgeber zeigt, was wo geht, was die andere Person erfahren kann und wie du dich schützt.
In akuter Gefahr ruf 110, auch wenn du lieber anonym bleiben würdest. Reden kannst du jederzeit ohne Namen: bei der Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, rund um die Uhr.
Kann ich bei Plattformen anonym melden?
Meist meldest du über die Meldefunktion in der App, also mit deinem Konto. Such neben dem Kommentar, Post oder Profil nach „Melden“, oft hinter drei Punkten. Die Bezeichnungen ändern sich manchmal. Die Plattform weiß dann, wer gemeldet hat.
Was die gemeldete Person erfährt, regelt der Digital Services Act: Entfernt oder beschränkt eine Plattform einen Inhalt, muss sie das der betroffenen Person begründen. Deine Identität als meldende Person nennt sie dabei nur, wenn das unbedingt erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSA).
Für Meldungen rechtswidriger Inhalte nach Art. 16 DSA gilt: Eine solche Meldung soll Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Ausgenommen sind Inhalte, die auf sexuellen Missbrauch von Kindern hindeuten. Die Plattform muss dir ihre Entscheidung mitteilen, und du kannst intern Beschwerde einlegen (Art. 20 DSA). Mehr dazu in Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.
Kann ich bei der Polizei anonym Anzeige erstatten?
Hinweise auf Straftaten kannst du der Polizei grundsätzlich auch ohne deinen Namen geben. Bei Taten, die von Amts wegen verfolgt werden, etwa Volksverhetzung, Bedrohung oder Nachstellung, kann die Polizei dann selbst ermitteln. Ein anonymer Hinweis hat aber Grenzen: Die Polizei kann dir keine Rückfragen stellen, und du erfährst nichts über den Stand. Die Online-Formulare der Polizei sind je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut. Wie eine Anzeige online funktioniert, steht in Onlinewache: Anzeige bei der Polizei online erstatten.
Ein Strafantrag geht nicht anonym. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung werden in der Regel nur verfolgt, wenn die verletzte Person einen Strafantrag stellt. Dafür müssen deine Identität und dein Wille, dass die Tat verfolgt wird, feststehen (§ 158 Abs. 2 StPO). Ohne Namen gibt es also keinen Strafantrag. Die Frist beträgt drei Monate, mehr in Strafantrag: Frist, Form und Unterschied zur Anzeige.
Erfährt die beschuldigte Person meinen Namen?
Damit musst du rechnen. Die Verteidigung der beschuldigten Person kann die Ermittlungsakten einsehen (§ 147 StPO), und darin steht in der Regel, wer Anzeige erstattet hat. Deine Wohnadresse kannst du aber schützen:
- Besteht Grund zur Sorge, dass die Angabe deiner Adresse dich oder andere gefährdet, soll dir erlaubt werden, statt der Wohnanschrift eine andere Anschrift anzugeben, unter der du erreichbar bist (§ 68 Abs. 2 StPO).
- Bei Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit kann sogar deine Identität geheim bleiben (§ 68 Abs. 3 StPO).
- Bei der Meldebehörde kannst du eine Auskunftssperre beantragen (§ 51 BMG). Dann bekommt nicht einfach jede Person deine Adresse aus dem Melderegister.
Sag der Polizei gleich bei der Anzeige, wenn du Angst hast, dass die Person deine Adresse erfährt.
Wie anonym ist eine Meldung bei Hass-Hetze?
- Name: Ein Pseudonym reicht. Deinen echten Namen musst du nicht angeben.
- E-Mail-Adresse: Die brauchen wir für den Bestätigungslink, und darüber meldet sich später die Kanzlei. Nimm gern eine Adresse, in der dein Name nicht steht.
- Vorschau ohne Namen: Eine passende Kooperationskanzlei sieht zuerst eine Vorschau ohne deinen Namen, deine Kontaktdaten und Dateien. Erst wenn sie annimmt, sieht sie alles.
- Wir lesen deine Meldung nicht, nur bei Hinweisen auf Missbrauch oder Fehler.
- Die andere Person erfährt durch deine Meldung nichts. Wir schreiben ihr nicht. Erst wenn du dich später selbst für einen Schritt entscheidest, etwa eine Abmahnung oder eine Anzeige, erfährt sie davon und in der Regel auch deinen Namen.
- Unter 16: Du gibst Name und E-Mail-Adresse eines Elternteils an. Diese Person muss zustimmen und erfährt dabei nur, um welche Art von Hass es geht und auf welcher Plattform, nicht deine Beschreibung.
Wichtig: Pseudonym heißt nicht unsichtbar. Deine Beschreibung kann dich trotzdem erkennbar machen, etwa durch Profilnamen, Links oder Einzelheiten des Vorfalls.
Wo bekommst du Hilfe ganz ohne Namen?
- Nummer gegen Kummer: 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym, für Kinder und Jugendliche.
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr, kostenlos und anonym.
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016, rund um die Uhr, kostenlos und anonym, auch für Angehörige.
- juuuport: Online beraten junge Leute junge Leute, auf juuuport.de.
Wo liegen die Grenzen der Anonymität?
- Strafantrag: nur mit deinem echten Namen.
- Abmahnung, Klage, Antrag auf ein Kontaktverbot: Dafür brauchst du in aller Regel deinen echten Namen. Wie du deine Adresse dabei schützt, bespricht eine Kanzlei mit dir.
- Zeugenaussage: Wer als Zeugin oder Zeuge aussagt, muss seine Personalien angeben, mit den Schutzmöglichkeiten oben.
- Screenshots: Sie zeigen oft deinen eigenen Profilnamen. Bearbeite sie trotzdem nicht. Ein unveränderter Screenshot ist als Beweis mehr wert. Bei Hass-Hetze sieht eine Kanzlei Dateien erst, wenn sie deinen Fall annimmt.
Häufige Fragen
Erfährt die Person, dass ich sie bei der Plattform gemeldet habe?
Nach dem DSA nennt die Plattform deine Identität in ihrer Begründung nur, wenn das unbedingt erforderlich ist. Ganz ausschließen kann niemand, dass jemand aus dem Zusammenhang errät, wer gemeldet hat.
Brauche ich für Hass-Hetze meinen echten Namen?
Nein. Ein Pseudonym reicht, und die E-Mail-Adresse darf ohne deinen Namen sein. Für manche rechtlichen Schritte braucht die Kanzlei später deinen echten Namen.
Kann ich einen Strafantrag anonym stellen?
Nein. Beim Strafantrag müssen Identität und Verfolgungswille der antragstellenden Person feststehen (§ 158 Abs. 2 StPO).
Kann ich für eine Freundin melden?
Bei der Plattform kannst du Inhalte melden, auch wenn du nicht selbst betroffen bist. Einen Strafantrag kann aber nur die verletzte Person stellen, bei Minderjährigen die Eltern. Mehr in Hass im Netz beobachtet: So hilfst du als Zeugin oder Zeuge.
Deinen Fall melden
Du kannst deinen Fall über unser Formular melden, mit Pseudonym und einer E-Mail-Adresse ohne deinen Namen. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.