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Mobbing in WhatsApp-Gruppen: Was du jetzt tun kannst

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Zwei Jugendliche sitzen nach dem Unterricht auf einer Mauer neben den Fahrradständern vor der Schule und schauen gemeinsam auf ein Handy mit einem stummgeschalteten Gruppenchat.
KI-generiertes Bild

Mobbing in der WhatsApp-Gruppe oder im Klassenchat? So sicherst du Beweise ohne Medien, meldest und blockierst richtig und holst dir Hilfe von Erwachsenen.

Im Klassenchat macht ein Foto von dir die Runde, darunter fiese Kommentare. Jemand hat eine Gruppe nur gegründet, um über dich herzuziehen. Oder du wirst immer wieder hinzugefügt und beschimpft. Mobbing in WhatsApp-Gruppen trifft viele, und es hört nach der Schule nicht auf, weil das Handy mit nach Hause kommt. Dieser Ratgeber zeigt, wie du Beweise sicherst, ohne dich selbst in Schwierigkeiten zu bringen, wie du meldest und blockierst und was Admins tun können.

Ist Mobbing in der WhatsApp-Gruppe strafbar?

„Mobbing“ ist kein eigener Straftatbestand. Einzelne Nachrichten oder Handlungen in der Gruppe können aber strafbar sein, zum Beispiel:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): herabwürdigende Nachrichten, Sprachnachrichten oder Sticker, die sich gegen dich richten.
  • Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB): Gerüchte über dich, die dich verächtlich machen sollen.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): etwa die Ankündigung, dich nach der Schule zu verprügeln.
  • Bloßstellende Bilder (§ 201a StGB): Wer unbefugt ein Bild von dir an andere weitergibt, das deinem Ansehen erheblich schaden kann, kann sich strafbar machen. Unabhängig davon schützt dich das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 33 KUG).
  • Nachstellung (§ 238 StGB): wenn dich jemand beharrlich verfolgt, auch über verschiedene Chats hinweg. Nachstellung wird von Amts wegen verfolgt, also auch ohne Strafantrag.

Strafrechtlich verantwortlich ist, wer zur Tatzeit mindestens 14 Jahre alt ist (§ 19 StGB). Jüngere können nicht bestraft werden. Schule und Eltern können trotzdem eingreifen, und WhatsApp kann Konten sperren. Ob eine konkrete Nachricht strafbar ist, beurteilt die Polizei oder eine Kanzlei.

Wie sicherst du Beweise aus dem Klassenchat?

Bevor du blockierst, meldest oder die Gruppe verlässt: erst sichern. Nach dem Verlassen siehst du keine neuen Nachrichten mehr. Und wer etwas geschickt hat, kann es eine Zeit lang für alle löschen.

  • Screenshots der Nachrichten, auf denen Absender (Name oder Nummer), Gruppenname, Datum und Uhrzeit zu sehen sind. Halte auch den Zusammenhang davor und danach fest.
  • Gruppeninfo: ein Screenshot von Gruppenname, Teilnehmerliste und, wenn angezeigt, wer die Gruppe erstellt hat.
  • Chat exportieren, aber „ohne Medien“. WhatsApp kann einen Chat als Textdatei exportieren. Du findest die Funktion im Menü des Chats oder in der Gruppeninfo. Wähle immer „ohne Medien“. So landen keine Fotos oder Videos in der Datei, auch keine, die du nicht besitzen solltest. Die Bezeichnungen können sich mit Updates ändern.
  • Sprachnachrichten: Lösch sie nicht. Schreib auf, wer sie wann geschickt hat und was gesagt wurde.
  • Ein Protokoll: Datum, was passiert ist, wer dabei war. Das hilft besonders, wenn es über Wochen geht.

Wichtig bei Nacktbildern oder sexuellen Bildern: Mach davon keine Screenshots, speichere sie nicht und leite sie nicht weiter, auch nicht an Freunde oder Eltern als „Beweis“. Bei Bildern von Minderjährigen kannst du dich damit selbst strafbar machen (§§ 184b, 184c StGB). Beschreibe stattdessen, was zu sehen war, und notiere Gruppe, Absender, Datum und Uhrzeit. Ist so ein Bild automatisch in deiner Galerie gelandet, zeig es niemandem. Sag der Polizei, dass es auf deinem Handy ist, und frag, was du tun sollst.

Allgemeine Tipps zu Screenshots und Protokollen findest du in unserer Anleitung zum Beweise sichern bei Hass im Netz.

Wie meldest und blockierst du in WhatsApp?

  • Person melden und blockieren: Tipp in der Gruppe auf den Namen der Person und öffne ihr Profil. Dort findest du „Melden“ und „Blockieren“. Beim Melden bekommt WhatsApp einige der letzten Nachrichten dieser Person zur Prüfung. Die Person wird nicht benachrichtigt, dass du sie gemeldet hast.
  • Einzelne Nachricht melden: Je nach Version kannst du lange auf eine Nachricht drücken und sie über das Menü melden.
  • Gruppe melden: In der Gruppeninfo gibt es eine Option, die ganze Gruppe zu melden. Du kannst sie dabei auch verlassen.

Die Menüpunkte können sich mit Updates ändern. Achte auf die Wörter „Melden“ und „Blockieren“.

Blockieren wirkt in Gruppen nur begrenzt: Die Person kann dir keine privaten Nachrichten mehr schicken. Was sie in eine gemeinsame Gruppe schreibt, siehst du aber weiterhin.

Und der Digital Services Act? Der DSA verpflichtet Plattformen, Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten sorgfältig zu bearbeiten (Art. 16 DSA) und eine interne Beschwerde gegen ihre Entscheidung anzubieten (Art. 20 DSA). Für private Chats und Gruppen in Messengern gelten diese Plattformregeln aber meist nicht, weil die Inhalte dort nicht öffentlich verbreitet werden. Erfasst sind bei WhatsApp vor allem die Kanäle. Wie die Beschwerdewege funktionieren, erklärt Plattform reagiert nicht auf Meldung? Beschwerde nach DSA.

Was können Admins gegen Mobbing in der Gruppe tun?

Bist du selbst Admin oder kennst du eine Person, die Admin ist, gibt es mehrere Werkzeuge:

  • Nachrichten für alle löschen: Admins können Nachrichten anderer für alle entfernen, allerdings nur für eine begrenzte Zeit nach dem Senden. Vorher sichern.
  • Mitglieder entfernen, die beleidigen oder drohen.
  • Gruppeneinstellungen ändern: etwa festlegen, dass nur Admins Nachrichten senden oder die Gruppeninfo bearbeiten dürfen. Das stoppt eine Welle von Nachrichten sofort.
  • Einladungslink zurücksetzen, wenn Fremde über einen geteilten Link in die Gruppe kommen.
  • Regeln aufschreiben, zum Beispiel in der Gruppenbeschreibung: keine Beleidigungen, keine Fotos von anderen ohne Erlaubnis.

In Klassenchats hilft es, wenn mehrere verlässliche Personen Admin sind, nicht nur eine.

Wie schützt du dich vor neuen Gruppen?

  • Wer dich hinzufügen darf: In den Datenschutz-Einstellungen kannst du festlegen, dass dich nur deine Kontakte oder ausgewählte Kontakte zu Gruppen hinzufügen dürfen. Alle anderen können dir nur eine Einladung schicken.
  • Profilbild, Info und Online-Status nur für Kontakte sichtbar machen.
  • Medien nicht automatisch speichern: Schalte aus, dass Fotos und Videos aus Chats automatisch in deiner Galerie landen.
  • Gruppe stummschalten, wenn du sie wegen der Beweise noch nicht verlassen willst. Du musst nicht jede Nachricht sofort lesen.

Wann solltest du die Polizei oder die Schule einschalten?

Bei Drohungen, bloßstellenden Bildern, sexuellen Inhalten oder wenn es einfach nicht aufhört. Anzeige erstatten kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes. Beleidigungen werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt. Dafür hast du drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem du von Tat und Täter erfährst. Bist du unter 18, können deine Eltern oder andere Sorgeberechtigte den Antrag für dich stellen (§ 77 Abs. 3 StGB).

Kommt das Mobbing aus deiner Klasse, sag es einer Lehrkraft, der Vertrauenslehrkraft oder der Schulsozialarbeit. Viele Schulen werden auch aktiv, wenn der Chat außerhalb der Schulzeit läuft, weil sich das Mobbing meist im Klassenraum fortsetzt. Wie das abläuft, steht in Cybermobbing in der Schule: Was du tun kannst. Für Eltern gibt es Kind wird online gemobbt: Was Eltern jetzt tun können.

Akute Gefahr? Ruf die Polizei unter 110. Wenn du reden willst: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr), bei juuuport beraten Gleichaltrige online. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 erreichbar. Eltern erreichen das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 (Mo, Mi, Fr 9–17 Uhr, Di, Do 9–19 Uhr).

Häufige Fragen

Darf ich den Gruppenchat exportieren?

Für deine Beweise ja, solange du ihn nur an Polizei, Schule, Eltern oder eine Kanzlei gibst. Veröffentliche ihn nicht und teile ihn nicht in anderen Gruppen. Wähle immer „ohne Medien“.

Merkt die Person, dass ich sie gemeldet habe?

Nein, WhatsApp benachrichtigt gemeldete Personen nicht. Dass du sie blockiert hast, kann sie aber an einzelnen Anzeichen erraten.

Die Täter sind unter 14. Bringt eine Anzeige dann etwas?

Bestraft werden können sie nicht (§ 19 StGB). Eine Anzeige kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn auch Ältere beteiligt sind. Schule und Eltern sind in solchen Fällen oft der schnellere Weg.

Soll ich die Gruppe verlassen?

Erst sichern, dann entscheiden. Stummschalten ist ein Zwischenweg: Du bekommst keine Benachrichtigungen mehr, verlierst aber nichts.

Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.