Rechtslage
KI-Nacktbilder und Deepfakes: Was ist strafbar?
Hass-Hetze Redaktion7 Min. Lesezeit
Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

KI-Nacktbilder und Deepfakes: Was heute strafbar ist, was das geplante Gesetz ändert und wie du gefälschte Bilder von Plattformen löschen lässt.
Ein ganz normales Foto von dir, und eine App macht daraus ein Nacktbild. Solche KI-Nacktbilder und Deepfakes tauchen in Klassenchats, auf Pornoseiten oder in Kommentaren auf. Das Bild ist gefälscht, der Schaden ist echt. Dieser Artikel erklärt, was bei Deepfakes heute strafbar ist (Stand: Oktober 2026), was der Gesetzgeber plant und wie du die Bilder wieder löschen lässt.
Was sind Deepfakes und KI-Nacktbilder?
Deepfakes sind Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die mit Software erzeugt oder verändert wurden und täuschend echt wirken. Bei KI-Nacktbildern wird aus einem bekleideten Foto ein scheinbar nacktes Bild erzeugt, oder ein Gesicht wird in ein pornografisches Video montiert. Dafür reicht oft ein einziges Profilbild.
Wichtig: Du hast nichts falsch gemacht, nur weil es ein Foto von dir im Netz gibt. Verantwortlich ist die Person, die das Bild erzeugt oder verbreitet.
Was tun bei KI-Nacktbildern? Die ersten Schritte
- Nicht weiterverbreiten. Lade das Bild nicht herunter und leite es an niemanden weiter, auch nicht, um Hilfe zu holen.
- Beschreiben statt speichern. Notiere den Link, das Profil oder die Gruppe, die Plattform, Datum und Uhrzeit und wer das Bild geteilt hat. Beschreibe in Worten, was zu sehen ist. Mach keine Screenshots, auf denen das Bild zu sehen ist.
- Den Text drumherum sichern. Kommentare, Nachrichten und Drohungen, die mit dem Bild verschickt wurden, kannst du per Screenshot sichern, solange das Bild selbst nicht darauf ist.
- Unter 18 gilt das besonders. Zeigt das Bild eine Person unter 18, kann schon das Weiterleiten nach § 184b oder § 184c StGB strafbar sein, auch wenn es künstlich erzeugt wurde. Überlass das Material der Polizei.
Wie du Links, Profile und Zeitstempel richtig sicherst, steht in unserer Anleitung zum Beweise sichern bei Hass im Netz. Droht jemand, das Bild zu verbreiten, wenn du nicht zahlst, lies Sextortion: Hilfe bei Erpressung mit Nacktbildern.
Sind KI-Nacktbilder heute strafbar?
Einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes gibt es derzeit nicht. Das heißt aber nicht, dass sie erlaubt sind. Je nach Fall greifen bestehende Gesetze.
Recht am eigenen Bild (§§ 22, 33 KUG)
Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse einer Person nur mit ihrer Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Ein KI-Bild, auf dem du erkennbar bist, kann ein solches Bildnis sein. Wer es ohne Einwilligung verbreitet, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Für den Strafantrag hast du in der Regel drei Monate Zeit, ab dem Zeitpunkt, an dem du von Tat und Täter erfährst.
Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
§ 201a StGB schützt vor bloßstellenden Bildaufnahmen. Er ist auf echte Aufnahmen zugeschnitten. Ob er auch für rein KI-generierte Bilder gilt, ist höchstrichterlich nicht geklärt.
Beleidigung und falsche Behauptungen (§§ 185–187 StGB)
Wird das Bild mit Texten verbreitet, die dich herabsetzen oder Falsches über dich behaupten, können Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung in Frage kommen. Ob ein gefälschtes Bild für sich genommen schon eine Beleidigung ist, ist umstritten.
Wenn Minderjährige gezeigt werden (§§ 184b, 184c StGB)
Hier ist die Lage klarer. Kinder- und jugendpornografische Inhalte sind auch dann erfasst, wenn sie künstlich erzeugt wurden. Wer sie verbreitet, macht sich strafbar. Bei Darstellungen von Kindern unter 14 ist auch der Besitz wirklichkeitsnaher Inhalte strafbar.
Drohung und Erpressung
Wird mit dem Bild gedroht oder Geld verlangt, kommen Bedrohung (§ 241 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB) in Frage. Beides sind Offizialdelikte, die Polizei ermittelt von sich aus.
Zivilrecht
Unabhängig vom Strafrecht verletzt ein sexualisiertes Deepfake in aller Regel dein Persönlichkeitsrecht. Eine Kanzlei kann Unterlassung und Löschung verlangen, notfalls per einstweiliger Verfügung. Mehr dazu in unserem Überblick zu Unterlassung, Löschung und Geldentschädigung.
Was plant der Gesetzgeber?
Am 7. Oktober 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. Er ist noch nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat beraten ihn erst noch, und der Text kann sich dabei ändern. Geplant sind unter anderem:
- ein neu gefasster § 184k StGB, der das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellt, also computergenerierter Bilder, die scheinbar intime Körperstellen oder sexuelle Handlungen einer realen Person zeigen
- ein neuer § 201b StGB gegen das Verbreiten sonstiger Deepfakes, die dem Ansehen einer Person schaden können. Satire soll nicht erfasst sein.
- ein gerichtliches Auskunftsverfahren, um herauszufinden, wer hinter einem Account steckt, und die Möglichkeit, Täter-Accounts bei schweren Verletzungen zeitweise sperren zu lassen
Hintergrund ist auch eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Richtlinie (EU) 2024/1385). Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten bis Juni 2027, das nicht einvernehmliche Verbreiten intimer Bilder unter Strafe zu stellen, ausdrücklich auch gefälschter. Bis neue Regeln gelten, bleibt es beim oben beschriebenen Recht.
Wie lässt du Deepfakes löschen?
- Bei der Plattform melden. Nutze die Kategorie für intime Bilder ohne Einverständnis oder für rechtswidrige Inhalte. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen Meldungen sorgfältig prüfen und dir ihre Entscheidung mitteilen.
- Suchmaschinen. Große Suchmaschinen haben eigene Formulare, um intime Bilder ohne Einverständnis aus den Ergebnissen zu entfernen, auch gefälschte.
- Digitaler Fingerabdruck. Dienste wie StopNCII.org (ab 18) und „Take It Down“ der Kinderschutzorganisation NCMEC (unter 18) erzeugen auf deinem Gerät einen Fingerabdruck des Bildes, mit dem teilnehmende Plattformen Kopien finden können. Prüf in den Hinweisen des Dienstes, ob er für deinen Fall passt.
- Rechtlich vorgehen. Eine Kanzlei kann Plattform und Verbreiter zur Löschung auffordern und gerichtlich nachlegen.
Wenn es an deiner Schule passiert
Gefälschte Nacktbilder von Mitschülerinnen und Mitschülern sind leider kein Einzelfall. Sag einer Lehrkraft, der Schulleitung oder der Schulsozialarbeit Bescheid. Die Schule kann Maßnahmen ergreifen, und bei Bildern von Minderjährigen sollte immer die Polizei eingeschaltet werden. Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig. Mehr zum Vorgehen in der Schule steht in Cybermobbing in der Schule: Was tun?.
Wo bekommst du Hilfe?
- HateAid berät Betroffene digitaler Gewalt kostenlos, auch bei bildbasierter Gewalt.
- Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar.
- Die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr).
- Die Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr.
- Wenn du bedroht wirst oder in Gefahr bist: 110.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, ein KI-Nacktbild von jemandem zu erstellen?
Das bloße Herstellen ist bei Erwachsenen bisher nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt. Der Regierungsentwurf vom Oktober 2026 sieht das vor, ist aber noch nicht in Kraft. Zeigt das Bild Minderjährige, ist die Lage nach §§ 184b, 184c StGB eine andere.
Ist das Verbreiten eines Deepfakes strafbar?
Oft ja, etwa nach dem Kunsturhebergesetz, wenn du erkennbar bist. Je nach Fall kommen weitere Paragrafen hinzu. Welche greifen, beurteilt die Polizei oder eine Kanzlei.
Muss ich das Bild speichern, um es anzuzeigen?
Nein. Notiere Link, Profil, Plattform und Zeitpunkt und beschreibe das Bild in Worten. Die Polizei entscheidet, wie das Material gesichert wird.
Wie lange habe ich Zeit für eine Anzeige?
Für Antragsdelikte wie die Verbreitung nach dem Kunsturhebergesetz gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten für den Strafantrag. Warte deshalb nicht zu lange.
Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Lade dort Links und Screenshots ohne das Bild hoch, niemals das Bild selbst. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.