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Fake-Profil melden: Deine Rechte bei Identitätsdiebstahl

Hass-Hetze Redaktion6 Min. Lesezeit

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge Person sitzt im hellen Zimmer auf dem Bett und hält ein Handy mit zwei fast gleichen Profilkarten. Eine befreundete Person daneben zeigt auf eine der Karten.
KI-generiertes Bild

Fake-Profil in deinem Namen? So sicherst du Beweise, meldest das Profil und kennst deine Rechte bei Identitätsdiebstahl – vom Namensrecht bis zum Strafrecht.

Ein Profil mit deinem Namen, deinem Foto, vielleicht sogar mit Leuten aus deiner Klasse als Follower. Nur: Du hast es nie angelegt. Ein Fake-Profil wie dieses verschickt Nachrichten, postet peinliche Beiträge oder bittet deine Kontakte um Geld. Das fühlt sich an, als hätte jemand dein Gesicht gestohlen. Gegen Identitätsdiebstahl im Netz bist du aber nicht machtlos. Dieser Artikel zeigt, wie du ein Fake-Profil meldest, was du sofort tun kannst und welche Rechte dir allgemein zustehen.

Fake-Profil oder übernommenes Konto?

Zwei Fälle sehen ähnlich aus, laufen aber unterschiedlich:

  • Fake-Profil: Jemand legt ein neues Konto an und gibt sich als dich aus. Dein eigenes Konto ist unberührt.
  • Übernommenes Konto: Jemand hat sich Zugang zu deinem echten Konto verschafft, etwa mit einem erratenen oder abgefischten Passwort, und nutzt es jetzt selbst.

Bei einem übernommenen Konto zählt Tempo. Nutze die Wiederherstellungsfunktion der Plattform, ändere das Passwort, auch das deines E-Mail-Kontos, und schalte die Zwei-Faktor-Anmeldung ein. Prüfe, ob du dasselbe Passwort noch woanders verwendest, und ändere es dort ebenfalls.

Schritt 1: Beweise sichern

Bevor du meldest, sichere das Profil. Wird es gelöscht, ist auch der Nachweis weg.

  • Profil-Adresse und Benutzername notieren, nicht nur den Anzeigenamen. Den kann jeder jederzeit ändern.
  • Screenshots vom Profil, von Beiträgen, Storys und Kommentaren, jeweils mit Datum und Uhrzeit.
  • Nachrichten an andere: Bitte die Menschen, die von dem Profil angeschrieben wurden, dir Screenshots zu schicken, mit Profilname und Datum.
  • Protokoll: Wann hast du das Profil entdeckt, wer hat dich darauf hingewiesen, was ist seitdem passiert?

Wie das auf Instagram, TikTok und Co. im Detail geht, steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.

Schritt 2: Deine Kontakte warnen

Poste über dein echtes Konto einen kurzen Hinweis: Es gibt ein falsches Profil in deinem Namen, bitte nicht antworten, nichts überweisen, nichts Privates schicken. Nenne den Benutzernamen, damit andere das Profil erkennen. So fallen deine Kontakte nicht darauf herein, und du erfährst eher, wenn darüber weitere Nachrichten verschickt werden.

Schritt 3: Fake-Profil bei der Plattform melden

Die großen Plattformen haben in ihrem Meldemenü eine eigene Kategorie für Konten, die sich als eine andere Person ausgeben. Wähle diese Kategorie, nicht nur „Belästigung“ oder „Spam“. Rechne damit, dass die Plattform einen Nachweis verlangen kann, dass du wirklich du bist. Nutze dafür nur die offiziellen Meldewege in der App oder auf der Website der Plattform. Echte Formulare fragen nie nach deinem Passwort.

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen in der EU, Meldungen über rechtswidrige Inhalte entgegenzunehmen, sorgfältig zu bearbeiten und dir ihre Entscheidung mitzuteilen. Lehnt die Plattform ab, kannst du dich intern beschweren. Was du tun kannst, wenn gar nichts passiert, steht in Plattform reagiert nicht: Beschwerde nach dem DSA.

Ein zusätzlicher Weg ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 17 DSGVO kannst du verlangen, dass personenbezogene Daten über dich gelöscht werden, unter anderem wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden. Dein Name und dein Foto sind solche Daten.

Deine Rechte: Name und Bild gehören dir

Ein eigenes Delikt „Identitätsdiebstahl“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Trotzdem schützt dich das Recht auf mehreren Ebenen.

Namensrecht (§ 12 BGB)

Wer deinen Namen unbefugt gebraucht und dadurch deine Interessen verletzt, muss diese Beeinträchtigung nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beseitigen. Drohen weitere Beeinträchtigungen, kannst du auf Unterlassung klagen. Ein Profil, das unter deinem Namen auftritt, ist ein typischer Fall, in dem dieser Anspruch in Frage kommt.

Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)

Fotos, auf denen du zu erkennen bist, dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Dass ein Foto auf deinem eigenen Profil öffentlich zu sehen war, heißt nicht, dass andere es für ein Profil in deinem Namen verwenden dürfen. Das Gesetz kennt Ausnahmen (§ 23 KUG), etwa für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Wer ein Bild entgegen diesen Regeln verbreitet, kann sich nach § 33 KUG strafbar machen: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Verfolgt wird das nur auf Antrag.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Hinter beidem steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Daraus können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Löschung ergeben, in schweren Fällen auch auf eine Geldentschädigung. Welche Ansprüche in einem konkreten Fall bestehen, kann nur eine Kanzlei einschätzen.

Wann ein Fake-Profil strafbar sein kann

Ein Fake-Profil ist nicht automatisch eine Straftat. Es kommt darauf an, was damit passiert. In Frage kommen zum Beispiel:

  • Nachstellung (§ 238 StGB). Das Gesetz nennt ausdrücklich: Inhalte, die dich verächtlich machen, so zu verbreiten, als kämen sie von dir; Abbildungen von dir zu verbreiten; mit deinen Daten Bestellungen aufzugeben oder andere dazu zu bringen, dich zu kontaktieren. Strafbar ist das, wenn es wiederholt geschieht und geeignet ist, dein Leben nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Bis zu drei Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre.
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB), wenn über das Profil herabwürdigende Inhalte oder Unwahrheiten über dich verbreitet werden.
  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), wenn sich jemand unter Überwindung einer Zugangssicherung, etwa eines Passworts, Zugang zu deinem echten Konto verschafft hat. Bis zu drei Jahre.
  • Betrug (§ 263 StGB), wenn über das Profil Geld von deinen Kontakten verlangt wird. Dann sind auch sie selbst geschädigt und können Anzeige erstatten.

Achte auf die Fristen. Taten nach § 33 KUG und die Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt, ebenso § 202a StGB, sofern die Staatsanwaltschaft nicht ein besonderes öffentliches Interesse sieht. Für den Strafantrag hast du drei Monate Zeit. Nachstellung wird dagegen von Amts wegen verfolgt. Was das genau heißt, erklärt Strafantrag und Fristen erklärt.

Wenn du unter 18 bist

Hol dir eine erwachsene Person dazu, der du vertraust. Einen Strafantrag stellen bei Minderjährigen ohnehin die Eltern oder andere Sorgeberechtigte (§ 77 Abs. 3 StGB). Reden hilft auch, wenn du noch nicht weißt, was du willst: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111 (Montag bis Samstag, 14 bis 20 Uhr), anonym und kostenlos. Auf juuuport.de beraten Jugendliche andere Jugendliche online.

Werden über das Profil sexualisierte Bilder mit deinem Gesicht verbreitet, auch gefälschte: Mach keine Screenshots davon und leite nichts weiter. Notiere den Link und beschreibe, was zu sehen ist. Sexualisierte Bilder von Minderjährigen dürfen nicht gespeichert oder verschickt werden (§§ 184b, 184c StGB), auch nicht als Beweis. Wende dich an die Polizei, im Notfall über 110. Mehr dazu in Deepfakes und KI-Nacktbilder.

Häufige Fragen

Ist ein Fake-Profil strafbar?

Nicht automatisch. Strafbar kann es werden, wenn darüber zum Beispiel Lügen verbreitet, Bilder ohne Einwilligung gezeigt oder Kontakte um Geld gebracht werden, oder wenn es Teil einer Nachstellung ist. Unabhängig davon kannst du zivilrechtlich gegen die Nutzung deines Namens und deiner Bilder vorgehen.

Wie bekomme ich ein Fake-Profil gelöscht?

Melde es in der App unter der Kategorie für Konten, die sich als eine andere Person ausgeben, und halte einen Identitätsnachweis bereit. Reagiert die Plattform nicht, hilft die interne Beschwerde nach dem DSA. Zusätzlich kannst du die Löschung deiner Daten nach Art. 17 DSGVO verlangen.

Darf jemand mein Profilbild für ein anderes Konto nutzen?

Grundsätzlich nein. Bilder, auf denen du erkennbar bist, dürfen nach § 22 KUG nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden. Dass das Bild öffentlich auf deinem Profil zu sehen war, ist keine solche Einwilligung.

Kann ich herausfinden, wer hinter dem Fake-Profil steckt?

Selbst meist nicht. Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft Daten bei der Plattform anfordern, zivilrechtlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch, über den ein Gericht entscheidet. Beides setzt voraus, dass du früh handelst und Beweise gesichert hast.

Fake-Profil entdeckt: Was du jetzt tun kannst

Sichern, melden, blockieren, in dieser Reihenfolge. Warne deine Kontakte und behalte die Drei-Monats-Frist für einen möglichen Strafantrag im Blick. Wenn du nicht allein weitermachen willst, kannst du deinen Fall über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.