X (Twitter) Hass melden: Posts, Antworten und DMs
Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

X (Twitter) Hass melden: So sicherst du Posts, Antworten und DMs, meldest richtig und erfährst, warum eine Community Note keine Meldung ersetzt.
Unter deinem Post sammeln sich beleidigende Antworten, ein Zitat-Post macht dich zur Zielscheibe, per DM kommen Drohungen. Wenn du Hass auf X (früher Twitter) melden willst, solltest du zuerst sichern und dann gezielt melden. Dieser Ratgeber zeigt, wie das bei Posts, Antworten, Profilen und Direktnachrichten geht, warum eine Community Note keine Meldung ist, wie du dich schützt und wann Hass auf X strafbar ist.
Was musst du sichern, bevor du Hass auf X meldest?
Posts werden gelöscht, Accounts umbenannt oder gesperrt. Sichere deshalb sofort:
- Post oder Antwort: Screenshot mit Anzeigename, @-Handle, Text und Datum. Über das Teilen-Symbol kannst du den Link kopieren. Jeder Post hat eine eigene Adresse.
- Zusammenhang: Bei Antworten und Zitat-Posts sichere auch den Ursprungspost, auf den sie sich beziehen.
- Profil: @-Handle und Profillink. Handles lassen sich ändern, notiere deshalb, wann du gesichert hast.
- DMs: Screenshots vom ganzen Verlauf, auf denen das Profil der anderen Person zu erkennen ist.
- Viele Accounts auf einmal: Wird ein Post von dir zum Ziel einer Welle, leg eine Liste an: Handle, Link, Uhrzeit, Inhalt in Stichworten. Konzentrier dich auf die schlimmsten Posts.
Wichtig bei Nacktbildern: Bekommst du Nacktbilder oder sexuelle Inhalte, mach davon keine Screenshots und leite nichts weiter. Beschreib in einer Notiz, was du bekommen hast, von welchem Account und wann. Bei Minderjährigen kannst du dich mit Speichern oder Weiterleiten selbst strafbar machen (§§ 184b, 184c StGB). Melde den Account und wende dich an die Polizei.
Mehr dazu in Beweise sichern bei Hass im Netz.
Wie meldest du Hass auf X?
Die Meldefunktion findest du über das Menü mit den drei Punkten. Die Bezeichnungen ändern sich bei X häufiger, achte auf Begriffe wie „Melden“.
- Post oder Antwort: die drei Punkte oben am Post → „Melden“. Wähl dann die Kategorie, die am besten passt, etwa Hass, Belästigung oder Gewalt.
- Profil: Profil öffnen → Menü mit den drei Punkten → „Melden“. Das passt, wenn ein Account dich immer wieder angreift.
- Direktnachricht: In der Unterhaltung findest du „Melden“ über das Menü an der Nachricht oder in den Infos zur Unterhaltung.
Bei möglichen Straftaten such im Meldeablauf oder im Hilfebereich nach einem eigenen Weg für rechtswidrige Inhalte in der EU. Begründe in ein bis zwei Sätzen, warum der Post gegen Gesetze verstößt.
Warum ist eine Community Note keine Meldung?
Community Notes sind Anmerkungen, mit denen Nutzer Kontext zu möglicherweise irreführenden Posts ergänzen. Eine Note wird erst öffentlich, wenn genug Mitwirkende mit unterschiedlichen Sichtweisen sie als hilfreich bewerten. X sagt selbst, dass Notes nicht die Sicht von X wiedergeben und von seinen Teams nicht bearbeitet werden.
Für Hass heißt das:
- Eine Note löscht nichts. Der Post bleibt stehen, nur mit einem Hinweis darunter.
- Eine Note ist keine Meldung an X. Sie löst keine Prüfung durch die Plattform aus und keine Entscheidung, gegen die du dich beschweren kannst.
- Notes sind für Falschinformationen gedacht. Eine Beleidigung oder Drohung ist kein Faktenproblem.
Kursieren falsche Behauptungen über dich, kann eine Note andere informieren. Melde den Post trotzdem. Und lies Üble Nachrede und Verleumdung online: Was du tun kannst.
Wie schützt du dich auf X vor Hass?
Nutze diese Werkzeuge, nachdem du gesichert hast, was du brauchst:
- Blockieren: Der Account kann dir nicht mehr folgen, keine DMs schicken und nicht mehr mit dir interagieren. Sind deine Posts öffentlich, kann er sie aber weiter sehen.
- Stummschalten: Die Posts des Accounts verschwinden aus deiner Timeline. Er wird nicht benachrichtigt. DMs kann er dir weiter schicken. Willst du keine Nachrichten mehr, blockiere.
- Wörter stummschalten: Posts mit bestimmten Wörtern, Sätzen, Namen, Emojis oder Hashtags blendest du aus.
- Antworten begrenzen: Beim Posten kannst du festlegen, wer antworten darf. Antworten unter deinen Posts kannst du auch ausblenden.
- Geschützte Posts: Dann sehen nur Follower, die du bestätigst, was du postest.
- Direktnachrichten: In den Einstellungen legst du fest, wer dir schreiben darf.
Antworte nicht auf Hass, um ihn zu widerlegen. Jede Antwort macht den Post sichtbarer. Sichern, melden, blockieren reicht.
Wann ist Hass auf X strafbar?
Für X gilt dasselbe Strafrecht wie überall. Infrage kommen vor allem:
- Beleidigung (§ 185 StGB).
- Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB): ehrverletzende Behauptungen, die nicht erweislich wahr oder bewusst falsch sind.
- Bedrohung (§ 241 StGB).
- Volksverhetzung (§ 130 StGB): Hetze gegen Gruppen, etwa wegen Herkunft oder Religion.
- Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB): etwa wenn deine Adresse gepostet wird, um dich in Gefahr zu bringen.
- Nachstellung (§ 238 StGB): wenn dich jemand immer wieder verfolgt, auch mit neuen Accounts. Das wird von Amts wegen verfolgt.
- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB): etwa Hakenkreuze im Profilbild.
Ob ein konkreter Post strafbar ist, beurteilt die Polizei oder eine Kanzlei. Beleidigungen werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt (§ 194 StGB). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB). Bei einer Welle mit vielen Accounts lohnt es sich, jeden einzelnen zu dokumentieren.
Akute Gefahr? Droht dir jemand konkret Gewalt an oder kennt deine Adresse: Ruf die Polizei unter 110.
Was muss X nach deiner Meldung tun?
Für X gilt in der EU der Digital Services Act (DSA). Nach Art. 16 DSA muss X Meldungen über rechtswidrige Inhalte annehmen, sorgfältig bearbeiten und dir die Entscheidung mitteilen. Lehnt X ab, kannst du nach Art. 20 DSA kostenlos Beschwerde einlegen, mindestens sechs Monate lang. Danach bleiben die außergerichtliche Streitbeilegung und die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Wie das geht, steht in Plattform reagiert nicht auf Meldung? Beschwerde nach DSA. Alle Pflichten im Überblick: Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.
Wie geht es nach der Meldung weiter?
Eine Sperre trifft den Account, nicht die Person. Willst du, dass sie zur Verantwortung gezogen wird, erstatte Anzeige bei der Polizei oder online über die Onlinewache deines Bundeslandes. Gib Links, Handles und Zeitpunkte an.
Unterstützung bei digitaler Gewalt bietet HateAid. Wenn dich die Angriffe belasten, erreichst du die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111. Für Kinder und Jugendliche ist die Nummer gegen Kummer da: 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr).
Häufige Fragen
Bringt eine Community Note etwas gegen Hass?
Kaum. Eine Note ergänzt Kontext zu irreführenden Posts, löscht aber nichts und ist keine Meldung. Für Beleidigungen und Drohungen nutze die Meldefunktion und die Polizei.
Kann ein blockierter Account meine Posts noch sehen?
Ja, wenn deine Posts öffentlich sind. Er kann dir aber nicht mehr folgen, schreiben oder antworten. Willst du das verhindern, schütze deine Posts.
Was, wenn der Post schon gelöscht ist?
Hast du Screenshot und Link, bleibt beides Beweis. Die Polizei kann bei X Daten anfragen. Ohne Sicherung wird es schwer.
Muss ich jeden Account einer Welle einzeln melden?
Für die Plattform ist das am wirksamsten. Wenn das zu viel ist, konzentrier dich auf Drohungen und die schlimmsten Beleidigungen und dokumentier den Rest in einer Liste.
Du kannst deinen Fall auch über unser Formular melden. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.