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Hass im Netz beobachtet: So hilfst du als Zeugin oder Zeuge

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Drei Jugendliche sitzen am Rand eines Skateparks zusammen. Eine Person zeigt den anderen ein Handy, auf dem ein Kommentar mit einer kleinen Fahne markiert ist, die anderen schauen aufmerksam zu.
KI-generiertes Bild

Hass im Netz beobachtet? So unterstützt du die betroffene Person, meldest Inhalte richtig und sicherst Beweise, ohne den Hass weiterzuverbreiten.

Du scrollst durch die Kommentare oder den Klassenchat und siehst, wie jemand fertiggemacht wird. Viele schauen weg, weil sie nicht wissen, was sie tun sollen, oder Angst haben, selbst zum Ziel zu werden. Wenn du Hass im Netz beobachtest, kannst du als Zeugin oder Zeuge eine Menge tun: der betroffenen Person zeigen, dass sie nicht allein ist, Inhalte melden und Beweise sichern, ohne den Hass weiterzuverbreiten. Dieser Ratgeber zeigt, wie.

Droht jemand mit Gewalt oder kündigt an, sich etwas anzutun? Ruf 110 oder 112. Die Telefonseelsorge erreichst du rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, die Nummer gegen Kummer unter 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr.

Was kannst du tun, wenn du Hass im Netz beobachtest?

  1. Schreib der betroffenen Person. Privat und kurz, zum Beispiel: „Ich hab das gesehen. Das ist nicht okay. Brauchst du was?“
  2. Sichere, was du siehst: Screenshot, Datum, Link. Aber nur für die betroffene Person oder die Polizei.
  3. Melde die Inhalte bei der Plattform.
  4. Teile nichts weiter, weder in Gruppen noch in Storys.
  5. Hol Unterstützung, wenn es ernst wird: Eltern, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Polizei.

Wie unterstützt du die betroffene Person?

Für Betroffene kann es viel bedeuten, wenn sich jemand meldet, während alle anderen schweigen.

  • Frag, was die Person braucht, statt über ihren Kopf hinweg zu entscheiden. Manche wollen reden, manche Hilfe beim Melden, manche erst mal Ruhe.
  • Nimm sie ernst. Spiel nichts herunter und frag nicht, was sie getan hat, um das zu verdienen.
  • Biete konkrete Hilfe an: Screenshots zusammenstellen, gemeinsam melden, zusammen zu einer Vertrauensperson gehen.
  • Bleib dran. Frag nach ein paar Tagen noch einmal nach.
  • Hol sofort Hilfe, wenn du dir Sorgen machst, dass die Person sich etwas antut, auch wenn sie dich um Verschwiegenheit gebeten hat.

Wie meldest du Hass als Zeugin oder Zeuge bei der Plattform?

Du musst nicht selbst betroffen sein, um zu melden. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen es Personen und Einrichtungen ermöglichen, rechtswidrige Inhalte zu melden (Art. 16 DSA). Das gilt auch für dich als Zeugin oder Zeuge. Such neben dem Kommentar, Post oder Profil nach „Melden“, oft hinter drei Punkten. Die Bezeichnungen ändern sich manchmal. Melde jeden Inhalt einzeln und wähl einen passenden Grund.

Die Plattform muss dir ihre Entscheidung mitteilen. Bist du nicht einverstanden, kannst du über das interne Beschwerdesystem widersprechen (Art. 20 DSA). Was Plattformen sonst tun müssen, steht in Digital Services Act: Was Plattformen bei Hass im Netz tun müssen.

Kannst du für andere Anzeige erstatten?

Ja. Eine Anzeige kannst du auch erstatten, wenn du nicht selbst betroffen bist. Bei Taten, die von Amts wegen verfolgt werden, ermittelt die Polizei dann selbst, etwa bei Volksverhetzung (§ 130 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nachstellung (§ 238 StGB).

Anders bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung: Sie werden in der Regel nur verfolgt, wenn die verletzte Person einen Strafantrag stellt (§§ 77, 194 StGB). Bei Minderjährigen stellen ihn die Eltern. Einen Strafantrag kannst du also nicht für jemand anderen stellen. Deine Beobachtung kann trotzdem wichtig sein, denn du kannst als Zeugin oder Zeuge aussagen. Wie eine Anzeige online geht, steht in Onlinewache: Anzeige bei der Polizei online erstatten.

Wie sicherst du Beweise, ohne den Hass zu verbreiten?

Ein Screenshot ist schnell gemacht und schnell weitergeschickt. Genau da liegt das Problem: Jedes Teilen bringt den Hass vor neue Augen. Wer eine ehrverletzende Behauptung über jemanden weiterverbreitet, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen. §§ 186 und 187 StGB nennen ausdrücklich auch das Verbreiten.

  • Mach Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Profilname und Link.
  • Gib sie nur an die betroffene Person, ihre Eltern oder die Polizei. Frag die betroffene Person vorher, wenn das möglich ist.
  • Poste sie nicht öffentlich, auch nicht, um Empörung zu zeigen, und schick sie nicht in Gruppen.
  • Willst du einen Chat sichern, exportiere ihn nur ohne Medien.

Nacktbilder oder sexuelle Aufnahmen: Mach keine Screenshots davon und leite nichts weiter, auch nicht, um zu helfen. Zeigen sie eine Person unter 18, kann schon das Speichern oder Weiterleiten nach §§ 184b, 184c StGB strafbar sein. Notiere nur, wo du es gesehen hast (Link, Plattform, Uhrzeit), sag der betroffenen Person Bescheid, wenn das geht, und wende dich an die Polizei.

Solltest du öffentlich widersprechen?

Gegenrede kann zeigen, dass der Hass nicht für alle spricht. Deine Sicherheit geht aber vor. Wenn du widersprichst, dann sachlich und ohne die angreifende Person zu beleidigen. Du kannst auch unterstützende Kommentare liken oder selbst etwas Freundliches an die betroffene Person schreiben, statt mit den Angreifenden zu diskutieren. Mehr dazu in Gegenrede im Netz: So reagierst du sicher auf Hass.

Wann solltest du Erwachsene einbeziehen?

Passiert es im Klassenchat, ist die Schule ein Ansprechpartner: Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft oder Schulsozialarbeit. Bei Drohungen, Erpressung, Nacktbildern oder Hinweisen darauf, dass sich jemand etwas antun will, hol sofort eine erwachsene Person dazu. Wie man mit Mobbing in Gruppenchats umgeht, steht in Mobbing in WhatsApp-Gruppen: Was du jetzt tun kannst. Online beraten junge Leute junge Leute auf juuuport.de. Eltern erreichen das Elterntelefon unter 0800 111 0 550, Mo, Mi, Fr 9 bis 17 Uhr, Di, Do 9 bis 19 Uhr.

Häufige Fragen

Muss ich Hass im Netz anzeigen, wenn ich ihn sehe?

Eine allgemeine Pflicht für Privatpersonen, bereits begangene Straftaten anzuzeigen, gibt es nicht. Melden und Anzeigen sind freiwillig.

Erfährt die Person, dass ich sie gemeldet habe?

Nach dem DSA nennt die Plattform deine Identität in ihrer Begründung an die gemeldete Person nur, wenn das unbedingt erforderlich ist (Art. 17 DSA). Bei einer Anzeige kann dein Name in der Ermittlungsakte stehen.

Darf ich Screenshots in eine Gruppe schicken, damit alle Bescheid wissen?

Lass das. Du verbreitest den Hass damit weiter und kannst dich unter Umständen selbst strafbar machen. Gib Beweise nur an die betroffene Person, ihre Eltern oder die Polizei.

Kann ich den Fall für jemand anderen bei Hass-Hetze melden?

Das Meldeformular ist für die betroffene Person selbst. Sie sollte die Meldung abschicken, weil sie dabei in die Weitergabe ihrer eigenen Daten einwilligt. Ist sie unter 16, meldet sie gemeinsam mit einem Elternteil. Du kannst sie ermutigen und beim Melden unterstützen, die Inhalte bei der Plattform melden und selbst Anzeige erstatten.

Deinen Fall melden

Das Meldeformular ist für die betroffene Person selbst. Ist sie unter 16, meldet sie gemeinsam mit einem Elternteil. Als Zeugin oder Zeuge kannst du die betroffene Person ermutigen und beim Melden unterstützen, die Inhalte bei der Plattform melden und selbst Anzeige erstatten. Die Meldung über Hass-Hetze sollte aber die betroffene Person abschicken, weil sie dabei in die Weitergabe ihrer eigenen Daten einwilligt.

Bist du selbst betroffen, kannst du deinen Fall über unser Formular melden. Ein Pseudonym reicht. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.