Für Kanzleien
Das Kanzlei-Portal im Detail
Funktion für Funktion, mit Screenshots: Das Portal ordnet Fälle, rechnet Fristen und bereitet Unterlagen vor. Die rechtliche Prüfung bleibt bei Ihnen.
Zugang und Sicherheit
Den Zugang legen wir erst an, nachdem wir Ihre Zulassung im amtlichen Anwaltsverzeichnis geprüft haben. Im Portal sehen Sie ausschließlich Fälle, die wir Ihnen zugewiesen und freigegeben haben.
- Eigener Zugang, erst nach Prüfung Ihrer Zulassung
- Sitzung läuft nach 12 Stunden automatisch ab
- Nur Fälle, die Ihnen zugewiesen und freigegeben wurden
- Daten auf Servern in Deutschland
- Keine KI-Bewertung im Portal
- Keine Weitergabe an Dritte
Fallliste
Die Fallliste zeigt alle Fälle, die Ihnen freigegeben sind. Fälle mit der nächsten Frist stehen oben, damit nichts untergeht.
- Fristen-Ampel je Fall
- Sortierung nach nächster Frist
- Filter „Frist ≤ 14 Tage“
- Serien-Hinweis, wenn dasselbe Täterprofil in mehreren Fällen vorkommt
- Status jedes Falls auf einen Blick
- CSV-Export, in Excel lesbar
Falldetail
Im Falldetail steht alles, was die betroffene Person gemeldet hat – geordnet und vollständig. Sie sehen auf einen Blick, worum es geht und was bisher passiert ist.
- Gemeldete Delikte
- Plattform und Link zum Inhalt
- Schilderung der betroffenen Person
- Eingangszeitpunkt der Meldung
- Statusverlauf mit Datum
Bearbeitung
Ergänzen Sie, was Sie im Gespräch mit der Mandantschaft erfahren. Die Angaben fließen in die Fristberechnung und in die Musterschreiben ein.
- Kenntnisdatum erfassen – Grundlage der Strafantragsfrist
- Name und Profil der Täterin oder des Täters
- Interne Notizen zum Fall
- Status setzen: Neu, In Bearbeitung, Abgeschlossen, Abgelehnt
Fristen
Bei Antragsdelikten wie der Beleidigung muss der Strafantrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden – ab dem Tag, an dem die betroffene Person von Tat und Täter erfährt (§ 77b StGB). Das Portal rechnet die Frist aus dem Kenntnisdatum und gibt eine Orientierung, wie dringlich eine einstweilige Verfügung ist.
- Strafantragsfrist: 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB)
- Nur bei Antragsdelikten
- Orientierung zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung
- Fehlendes Kenntnisdatum deutlich markiert
Orientierung, keine Gewähr: Die Berechnung ersetzt nicht Ihre eigene Fristenprüfung.
Beweise
Alle Dateien eines Falls liegen im Original vor. Bei der Übernahme ins Portal halten wir für jede Datei einen SHA-256-Prüfwert und den Zeitpunkt fest – so lässt sich nachvollziehen, dass eine Datei seitdem unverändert ist.
- Screenshots und PDFs mit Vorschau
- SHA-256-Prüfwert und Zeitpunkt der Übernahme ins Portal je Datei
- Beweispaket als ZIP: Originaldateien, manifest.json mit allen Prüfwerten und die Schilderung
- PDF-Fallakte zum Ablegen oder Drucken
Musterschreiben
Zehn Vorlagen für die typischen Schritte, automatisch befüllt mit den Angaben aus dem Fall und Ihren Kanzleidaten. Was noch fehlt, ist markiert. Sie bearbeiten das Schreiben im Portal und laden es als Word-Datei mit Ihrem Briefkopf herunter.
- Löschungsaufforderung nach Art. 16 DSA
- Sicherungsbitte an die Plattform
- Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Strafanzeige und Strafantrag
- Antrag nach § 21 TDDDG
- Antrag auf einstweilige Verfügung
- Vollmacht und zwei Mandantenschreiben
- Automatisch befüllt, fehlende Angaben markiert, im Portal editierbar
- Download als Word-Datei mit Ihrem Briefkopf
Muster – anwaltlich prüfen.
Plattform-Wegweiser
Zur erkannten Plattform zeigt der Wegweiser, an wen Sie sich rechtlich wenden. Das erspart die Suche nach der zuständigen Gesellschaft und dem richtigen Formular.
- Rechtliche Einheit hinter der Plattform
- Anschrift
- Link zum Formular für rechtliche Meldungen
- Hinweise zum Vorgehen
Kanzleiprofil
Ihre Kanzleidaten hinterlegen Sie einmal im Profil; sie erscheinen im Briefkopf jedes Musterschreibens. Briefkopfdaten (Anschrift, Telefon) sind nie öffentlich. Ihr Netzwerkprofil (Name, Kanzlei, Schwerpunkte, optional Foto und Kurztext) erscheint nur, wenn Sie der Listung zustimmen.
- Kanzleiname, Anschrift und Kontaktdaten für den Briefkopf – nie öffentlich
- Netzwerkprofil: Name, Kanzlei, Schwerpunkte, optional Foto und Kurztext
- Listung im Netzwerk nur mit Ihrer Zustimmung
KI bei der Sichtung
Wir können bei der Sichtung eine KI-Assistenz einsetzen. Sie fasst eine Meldung zusammen und schlägt etwa mögliche Delikte und eine Dringlichkeit vor – als Arbeitshilfe für uns, nicht als Einschätzung für Sie. Ob ein Fall bei Ihnen ankommt, entscheidet ein Mensch.
- Nur als Assistenz, von Hand je Meldung abgerufen
- Pseudonymisiert: ohne Name, E-Mail-Adresse und Dateien der Betroffenen
- Verarbeitung in Frankfurt am Main (Google Cloud Vertex AI)
- Jede Entscheidung trifft ein Mensch
- Keine KI-Bewertung als rechtliche Einschätzung für Sie
- Im Portal stehen die Originalangaben der Betroffenen
Was es bewusst nicht gibt
Manches lassen wir bewusst weg, weil es nicht zu unabhängiger anwaltlicher Arbeit passt.
- Keine Zahlung pro Fall
- Keine automatische Rechtsbewertung
- Keine Weitergabe Ihrer Fälle an andere Kanzleien
Kostenlose Kooperation, keine Zahlung pro Fall.
Schicken Sie uns Name, Kanzlei und die E-Mail-Adresse der Kanzlei – wir prüfen Ihre Zulassung und legen Ihren Zugang zum Kanzlei-Portal an.
Zugang anfragenDiese Angaben nutzen wir nur zur Zulassungsprüfung und für den Zugang. Datenschutzerklärung