Ratgeber
Cybermobbing in der Schule: Was du tun kannst
Hass-Hetze Redaktion6 Min. Lesezeit
Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Cybermobbing in der Schule: Was du selbst tun kannst, wer an deiner Schule hilft, was die Schule unternehmen kann und wann Mobbing im Klassenchat strafbar ist.
Cybermobbing in der Schule fühlt sich an, als gäbe es keinen Feierabend. Was morgens im Klassenzimmer anfängt, geht abends im Klassenchat weiter. Wenn dir das passiert: Du bist nicht schuld, und du musst da nicht allein durch. Hier steht, was du selbst tun kannst, wer an deiner Schule hilft und was die Schule unternehmen kann.
Wie sieht Cybermobbing in der Schule aus?
- Spott und Beleidigungen im Klassenchat, in Kommentaren oder Sprachnachrichten
- Gezieltes Ausschließen, zum Beispiel aus Gruppen, und Lästern darüber
- Peinliche Fotos oder Videos, die ohne Erlaubnis geteilt werden
- Gerüchte und erfundene Geschichten, oft über Beziehungen oder Sexualität
- Fake-Profile oder Accounts, die sich über dich lustig machen
- Abstimmungen und Rankings, etwa darüber, wer am „peinlichsten“ ist
Typisch ist, dass es immer wieder passiert und dass viele zuschauen. Gerade das macht es so belastend.
Was kannst du sofort tun?
- Nicht antworten. Eine Reaktion ist oft genau das, worauf die anderen warten. Was du schreibst, kann später auch gegen dich verwendet werden.
- Sichern. Mach Screenshots, auf denen Name, Datum und Uhrzeit zu sehen sind. Scroll durch den Verlauf, damit der Zusammenhang klar ist. Notiere Links. Wie das genau geht, steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.
- Melden. Melde Beiträge und Profile bei der Plattform.
- Blockieren. Erst wenn alles gesichert ist. Danach siehst du die Inhalte oft nicht mehr.
- Darüber reden. Erzähl einer Person davon, der du vertraust. Das ist der wichtigste Schritt.
Bei Nacktbildern gilt eine Ausnahme: Wird ein Nacktbild von dir oder von jemand anderem unter 18 herumgeschickt, mach keinen Screenshot und leite es nicht weiter, auch nicht, um es zu melden. Wer solche Bilder weiterleitet, kann sich strafbar machen, auch als Jugendliche oder Jugendlicher (§§ 184b, 184c StGB). Notiere, in welchem Chat es aufgetaucht ist und wer es geschickt hat. Sag es einer erwachsenen Person oder der Polizei. Wenn dich jemand mit einem Bild erpresst, lies Sextortion: Was tun bei Erpressung mit Nacktbildern.
Wer hilft dir an der Schule?
- Klassenleitung: kennt die Klasse und kann Gespräche anstoßen.
- Vertrauenslehrkraft: Ansprechperson für Probleme, die du nicht mit der Klassenleitung besprechen willst.
- Schulsozialarbeit: berät dich, nimmt dir aber keine Entscheidung ab und gibt keine Noten.
- Schulpsychologische Beratung: Deine Schule kann dir den Kontakt vermitteln, wenn dich die Sache stark belastet.
- Schulleitung: entscheidet über Maßnahmen gegen die Beteiligten.
Du kannst auch zu zweit hingehen, mit einer Freundin, einem Freund oder deinen Eltern. Nimm eine kurze Übersicht mit: was, wann, wer.
Was kann die Schule gegen Cybermobbing tun?
Die Schule kann mehr, als viele denken. Je nach Fall kann sie zum Beispiel:
- Gespräche mit den Beteiligten führen, einzeln oder gemeinsam
- die Eltern der Beteiligten informieren
- das Thema in der Klasse aufgreifen, etwa im Klassenrat oder mit einem Präventionsprojekt
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängen
Welche Maßnahmen genau möglich sind, regelt das Schulgesetz deines Bundeslandes. Frag nach, ob deine Schule ein Konzept gegen Mobbing hat. Reagiert die Schule nicht, können sich deine Eltern an die Schulleitung und danach an die Schulaufsicht wenden. Was Eltern konkret tun können, steht in Kind wird online gemobbt: Was Eltern tun können.
Wann ist Mobbing im Klassenchat strafbar?
Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand. Einzelne Handlungen können aber strafbar sein, zum Beispiel:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Lügen, die deinem Ruf schaden, als üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 186, 187 StGB)
- Drohungen (§ 241 StGB)
- Fotos ohne Einwilligung verbreiten (§§ 22, 33 Kunsturhebergesetz)
- Heimliche Fotos oder Videos, etwa in der Umkleide oder auf der Toilette (§ 201a StGB)
- Heimliche Tonaufnahmen von Gesprächen, die nicht öffentlich geführt wurden (§ 201 StGB)
- Wiederholtes Nachstellen, auch über Fake-Profile in deinem Namen (§ 238 StGB)
Bestraft werden kann nur, wer bei der Tat mindestens 14 Jahre alt ist (§ 19 StGB). Ob ein bestimmter Post strafbar ist, hängt vom genauen Wortlaut und vom Zusammenhang ab. Das schätzt die Polizei oder eine Kanzlei ein, nicht du. Einen Überblick gibt Cybermobbing und Hate Speech: Definition und Rechtslage.
Was können Mitschülerinnen und Mitschüler tun?
Wenn du nicht selbst betroffen bist, aber zuschaust, hast du mehr Einfluss, als du denkst:
- Nicht mitlachen, nicht liken, nicht weiterleiten.
- Schreib der betroffenen Person privat, dass du auf ihrer Seite stehst.
- Melde die Inhalte bei der Plattform.
- Sag einer Lehrkraft oder der Schulsozialarbeit Bescheid.
Wer merkt, dass andere hinter ihr oder ihm stehen, hält mehr aus.
Wo bekommst du außerhalb der Schule Hilfe?
- JUUUPORT: Junge Menschen beraten dich online bei Cybermobbing und anderen Problemen im Netz, vertraulich und kostenlos, auf juuuport.de.
- Nummer gegen Kummer: 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym. Samstags beraten Jugendliche. Online-Beratung gibt es auf nummergegenkummer.de.
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr, wenn es dir richtig schlecht geht oder du an dir zweifelst.
- Polizei: 110, wenn dir jemand droht oder du dich in Gefahr fühlst.
Häufige Fragen
Kann die Schule etwas tun, wenn das Mobbing nach Schulschluss passiert?
Das hängt vom Schulgesetz deines Bundeslandes und vom Einzelfall ab. Sprich die Schule trotzdem an: Gespräche führen und Eltern informieren kann sie in jedem Fall.
Muss ich meinen Eltern davon erzählen?
Du musst nicht, aber es hilft. Für einen Strafantrag brauchst du als Minderjährige oder Minderjähriger ohnehin deine Eltern oder andere Sorgeberechtigte. Fällt dir das Gespräch schwer, kann dich zuerst die Schulsozialarbeit oder die Nummer gegen Kummer unterstützen.
Wird es schlimmer, wenn ich etwas sage?
Diese Angst ist verständlich. Sprich sie offen an und frag die Schule, wie sie dich schützen will. Schweigen schützt dich meist nicht.
Kann ich anonym Hilfe bekommen?
Ja. Die Nummer gegen Kummer berät kostenlos und anonym, JUUUPORT vertraulich und kostenlos.
Wie Hass-Hetze dir helfen kann
Du kannst deinen Fall über unser Formular melden. Bist du unter 18, mach das am besten zusammen mit deinen Eltern oder einer anderen erwachsenen Person, der du vertraust. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns.