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Hass gegen Kommunalpolitiker: Schutz für Amt und Ehrenamt

Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Illustration: Eine junge Person aus dem Gemeinderat sitzt in der Abenddämmerung auf den Stufen vor dem Rathaus und schaut auf ihr Handy. Daneben sitzt eine Person von der freiwilligen Feuerwehr und schenkt Tee aus einer Thermoskanne ein.
KI-generiertes Bild

Hass gegen Kommunalpolitiker und Ehrenamtliche: Was § 188 StGB schützt, wer darunter fällt, wie du Beweise sicherst und wo du Hilfe bekommst.

Hass gegen Kommunalpolitiker trifft Menschen, die meist ehrenamtlich im Gemeinderat sitzen, im Ortsbeirat mitreden oder als Bürgermeisterin oder Bürgermeister eine Gemeinde führen. Genauso trifft er Menschen, die sich anderswo engagieren: im Sportverein, bei der freiwilligen Feuerwehr, in der Flüchtlingshilfe oder im Jugendparlament. Manche sitzen mit 18 zum ersten Mal im Rat und lesen am Abend nach der Sitzung, was Fremde über sie schreiben. Dieser Beitrag erklärt, was das Strafrecht vorsieht, wie du Beweise sicherst, deine Adresse schützt und wo du Hilfe bekommst. Er gibt allgemeine Informationen, keine Einschätzung deines Falls.

Wirst du bedroht oder steht jemand vor deiner Tür? Ruf 110. Warte damit nicht auf die nächste Ratssitzung und nicht auf eine Kanzlei.

Wer zählt rechtlich als Person des politischen Lebens?

Für Angriffe auf Politikerinnen und Politiker gibt es eine eigene Vorschrift: § 188 StGB. Sie schützt Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen. Seit 2021 steht ausdrücklich im Gesetz, dass das politische Leben „bis hin zur kommunalen Ebene“ reicht.

Erfasst sein können damit zum Beispiel Mitglieder von Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, auch wenn sie ihr Amt ehrenamtlich ausüben. Ob eine bestimmte Person darunter fällt, entscheidet im Streitfall das Gericht. Ein Ehrenamt im Verein oder bei der Feuerwehr ist für sich genommen kein politisches Amt. Für Ehrenamtliche gelten die allgemeinen Vorschriften, und die schützen ebenfalls.

Was ist bei Hass gegen Kommunalpolitiker strafbar?

§ 188 StGB erfasst Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  • Die Tat geschieht öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Inhalten, etwa in einem öffentlichen Post, Kommentar oder Video.
  • Sie hat mit der Stellung der Person im öffentlichen Leben zu tun.
  • Sie ist geeignet, das öffentliche Wirken der Person erheblich zu erschweren.

Dann gelten höhere Strafen als bei den Grunddelikten: für Beleidigung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, für üble Nachrede drei Monate bis fünf Jahre, für Verleumdung sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Daneben kommen weitere Vorschriften in Frage, für Ehrenamtliche genauso wie für Mandatsträger:

  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB): Sie schützen alle Menschen. Was bei falschen Behauptungen gilt, steht in Üble Nachrede und Verleumdung online.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): Drohungen, etwa mit Gewalt gegen dich oder eine dir nahestehende Person, können strafbar sein.
  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB): Wer deine Adresse oder andere Daten so verbreitet, dass es geeignet und dazu bestimmt ist, dich der Gefahr eines Angriffs auszusetzen, kann sich strafbar machen. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei nicht allgemein zugänglichen Daten bis zu drei Jahre.
  • Nachstellung (§ 238 StGB): wenn dich jemand wiederholt verfolgt oder kontaktiert, auch digital. Nachstellung wird von Amts wegen verfolgt.
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): wenn sich der Hass gegen dich als Teil einer Gruppe richtet, etwa wegen Herkunft oder Religion.

Brauchst du einen Strafantrag?

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB). Bei § 188 StGB gibt es eine Ausnahme: Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse sieht, es sei denn, du widersprichst. Verlass dich nicht darauf. Stell den Strafantrag selbst, innerhalb von drei Monaten, nachdem du von Tat und Täter erfahren hast (§ 77b StGB). Wie das geht, steht in Strafantrag: Frist, Form und Unterschied zur Anzeige.

Was gilt für Ehrenamtliche ohne politisches Amt?

Trainerinnen, Feuerwehrleute, Helfer bei der Tafel oder in der Flüchtlingshilfe sind über die allgemeinen Vorschriften geschützt: Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung und die anderen oben genannten Taten. Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte die Beweggründe des Täters, ausdrücklich auch rassistische, antisemitische, geschlechtsspezifische und sonstige menschenverachtende (§ 46 Abs. 2 StGB).

Geplant, noch nicht in Kraft: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vorgelegt (Bundesrats-Drucksache 588/26 vom 9. Oktober 2026). Er nennt ehrenamtlich Tätige ebenso wie Amts- und Mandatsträger, ausdrücklich auch auf kommunaler Ebene. Gerichte sollen bei der Strafe berücksichtigen, ob eine Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Außerdem sollen die Vorschriften gegen die Nötigung von Verfassungsorganen und ihren Mitgliedern (§§ 105, 106 StGB) auf die kommunale Ebene ausgeweitet werden. Bundesrat und Bundestag müssen den Entwurf noch beraten, der Inhalt kann sich bis dahin ändern.

Wie sicherst du Beweise bei Hass gegen dein Amt?

  • Screenshot mit Datum, Uhrzeit, Profilname und dem Zusammenhang, etwa dem Beitrag, unter dem ein Kommentar steht. Notiere den Link.
  • Protokoll führen: Was kam wann über welchen Kanal? Dazu gehören auch E-Mails an das Rathaus, Briefe, Anrufe und Begegnungen auf der Straße. Erst ein Protokoll zeigt, ob dich jemand gezielt und wiederholt angeht.
  • Erst sichern, dann löschen: Betreuen andere die Social-Media-Seite deiner Fraktion, deines Vereins oder der Gemeinde, sprecht ab, dass niemand Kommentare löscht oder verbirgt, bevor sie gesichert sind.
  • Bei der Plattform melden: Rechtswidrige Inhalte kannst du über die Meldefunktion melden, meist hinter den drei Punkten neben dem Beitrag.

Eine ausführliche Anleitung steht in Beweise sichern bei Hass im Netz.

Wie schützt du deine Adresse?

Im Ehrenamt ist die eigene Adresse oft leicht zu finden. Bei der Meldebehörde kannst du eine Auskunftssperre beantragen (§ 51 BMG). Verlangt dann jemand eine Auskunft aus dem Melderegister, hört die Behörde dich an, und die Auskunft ist unzulässig, wenn eine Gefahr für dich nicht auszuschließen ist. Voraussetzung sind Tatsachen, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen nahelegen. Dazu zählt ausdrücklich der Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen. Die Behörde muss auch berücksichtigen, ob du zu einem Personenkreis gehörst, der wegen seiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit verstärkt angefeindet wird. Die Sperre gilt zwei Jahre und kann verlängert werden.

Steht deine Adresse schon im Netz, hilft der Beitrag Doxxing: Was tun, wenn deine Adresse im Netz steht?

Wo bekommen Kommunalpolitiker und Ehrenamtliche Hilfe?

  • Polizei: 110 bei akuter Gefahr. Ohne akute Gefahr kannst du über die Onlinewache deines Bundeslands Anzeige erstatten.
  • Stark im Amt: ein Portal der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Es bündelt Hinweise zu Vorbeugung, Bedrohung und Hass im Netz und listet Hilfsangebote in Bund und Ländern.
  • HateAid: Beratung für Betroffene digitaler Gewalt auf hateaid.org.
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, rund um die Uhr, wenn dir das alles zu viel wird.
  • Unter 18, etwa im Jugendparlament oder in der Schülervertretung: Nummer gegen Kummer 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr. Den Strafantrag stellen bei Minderjährigen die Eltern oder andere Sorgeberechtigte (§ 77 Abs. 3 StGB).

Sprich auch in deiner Fraktion, deinem Verein oder der Verwaltung darüber. Du musst das nicht allein tragen, und die anderen wissen dann, dass sie Angriffe sichern und nicht einfach löschen sollen.

Häufige Fragen

Gilt § 188 StGB auch für ehrenamtliche Gemeinderäte?

Das Gesetz stellt klar, dass das politische Leben bis zur kommunalen Ebene reicht. Dass ein Ratsmandat ehrenamtlich ausgeübt wird, schließt den Schutz nicht aus. Ob er im Einzelfall greift, beurteilen Staatsanwaltschaft und Gericht.

Muss ich als Politikerin oder Politiker Kritik aushalten?

Ja. Scharfe, auch polemische Kritik an politischer Arbeit ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Strafbar kann es bei Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen oder Drohungen werden.

Hilft eine Anzeige, wenn der Account anonym ist?

Ja, sie ist ein Weg, um herauszufinden, wer dahintersteckt. Polizei und Staatsanwaltschaft können bei Plattformen Daten anfragen. Ob das gelingt, hängt auch davon ab, ob die Daten noch vorhanden sind.

Wie lange gilt eine Auskunftssperre im Melderegister?

Zwei Jahre. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden (§ 51 Abs. 4 BMG).

Deinen Fall melden

Du kannst deinen Fall über unser Formular melden. Ein Pseudonym reicht. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.