Anwaltskosten bei Hass im Netz: Wer zahlt was?
Stand: · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Anwaltskosten bei Hass im Netz: was die Erstberatung höchstens kostet, wann Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Versicherung zahlen und wer am Ende zahlt.
Viele Betroffene holen sich keinen rechtlichen Rat, weil sie die Kosten fürchten. Die Sorge ist verständlich, aber oft größer als nötig. Für Anwaltskosten bei Hass im Netz gibt es gesetzliche Obergrenzen, staatliche Hilfen und Fälle, in denen am Ende die Gegenseite zahlt. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Was es in deinem Fall genau kostet, sagt dir nur die Kanzlei. Frag immer vorher.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Beratung soll die Kanzlei mit dir eine Gebührenvereinbarung treffen. Gibt es keine Vereinbarung und bist du Verbraucherin oder Verbraucher, gelten nach § 34 Abs. 1 RVG Obergrenzen:
- Erstes Beratungsgespräch: höchstens 190 Euro.
- Weitere Beratung oder ein schriftliches Gutachten: jeweils höchstens 250 Euro.
Dazu kommt in der Regel die Umsatzsteuer. Mit einer Vereinbarung kann die Kanzlei auch einen anderen Betrag festlegen. Wird die Kanzlei danach in derselben Sache weiter für dich tätig, wird die Beratungsgebühr grundsätzlich auf die späteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG), wenn nichts anderes vereinbart ist.
Tipp: Bereite das Gespräch vor. Bring deine Beweise geordnet mit, mit Links, Datum und einem kurzen Protokoll. Das spart Zeit. Wie das geht, erklärt Beweise sichern bei Hass im Netz.
Was kostet es, wenn die Kanzlei weiter tätig wird?
Für eine Abmahnung, eine Klage oder die Begleitung im Strafverfahren richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Zivilrecht meist nach dem Gegenstandswert. Alternativ kann die Kanzlei mit dir eine Vergütungsvereinbarung schließen, zum Beispiel nach Stunden. Lass dir vorher sagen, nach welchem Modell abgerechnet wird und mit welchen Kosten du ungefähr rechnen musst.
Was ist Beratungshilfe, und wer bekommt sie?
Beratungshilfe ist staatliche Unterstützung für rechtliche Beratung und, wenn nötig, Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Du bekommst sie auf Antrag, wenn (§ 1 BerHG)
- du die Kosten nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kannst,
- dir keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung steht und
- der Antrag nicht mutwillig ist.
So läuft es ab:
- Antrag beim Amtsgericht. Bewilligt es die Hilfe, bekommst du einen Berechtigungsschein und kannst damit zu einer Kanzlei deiner Wahl gehen (§ 6 Abs. 1 BerHG).
- Nachträglich beantragen. Du kannst auch direkt zur Kanzlei gehen. Den Antrag musst du dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung stellen (§ 6 Abs. 2 BerHG).
- Eigenanteil. Die Kanzlei kann von dir eine Gebühr von 15 Euro verlangen. Sie kann sie dir auch erlassen.
- Grenze im Strafrecht. In Angelegenheiten des Strafrechts gibt es nur Beratung, keine Vertretung (§ 2 Abs. 2 BerHG).
- Hamburg, Bremen, Berlin. In Hamburg und Bremen tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe. In Berlin kannst du zwischen beiden wählen (§ 12 BerHG).
Wann gibt es Prozesskostenhilfe?
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligen. Voraussetzung ist, dass du die Kosten nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kannst und die Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (§ 114 ZPO). Je nach Einkommen zahlst du später in Raten zurück.
Wichtig: Prozesskostenhilfe deckt nicht die Kosten der Gegenseite. Verlierst du, musst du diese trotzdem erstatten (§ 123 ZPO).
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das hängt von deinem Vertrag ab. Policen unterscheiden sich stark darin, welche Bereiche sie abdecken und was sie ausschließen. Prüfe deine Unterlagen oder frag bei der Versicherung nach. Bist du jung, schau auch, ob du über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert sein könntest. Hol die Deckungszusage ein, bevor die Kanzlei richtig loslegt. Viele Kanzleien übernehmen die Anfrage bei der Versicherung.
Muss die Gegenseite die Anwaltskosten zahlen?
Manchmal ja:
- Zivilprozess. Grundsätzlich trägt die Seite, die verliert, die Kosten des Rechtsstreits, also auch die notwendigen Anwaltskosten der anderen Seite (§ 91 ZPO).
- Berechtigte Abmahnung. War die Abmahnung berechtigt, können die Anwaltskosten oft als Schaden von der Person verlangt werden, die dich verletzt hat. Mehr zu Unterlassung und Geldentschädigung in Schmerzensgeld bei Beleidigung im Internet: deine Rechte.
- Nebenklage im Strafverfahren. Wird die angeklagte Person verurteilt, muss sie in der Regel deine notwendigen Auslagen als Nebenklägerin oder Nebenkläger tragen, also auch deine Anwaltskosten (§ 472 Abs. 1 StPO). Das Gericht kann davon ganz oder teilweise absehen, wenn es unbillig wäre.
Zwei Haken bleiben: Ob die Gegenseite tatsächlich zahlen kann, ist eine andere Frage. Und vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Mehr dazu in Hass am Arbeitsplatz online: Was Beschäftigte tun können.
Nebenklage: Bekomme ich einen Anwalt auf Staatskosten?
Mit der Nebenklage beteiligst du dich als verletzte Person aktiv am Strafverfahren. Zulässig ist sie nur bei bestimmten Taten (§ 395 StPO). Dazu gehören zum Beispiel Nachstellung (§ 238 StGB), sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und Straftaten nach dem Kunsturhebergesetz, etwa das Verbreiten von Bildern ohne Einwilligung. Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 185 bis 189 StGB) ist die Nebenklage nur möglich, wenn besondere Gründe dafür sprechen, etwa schwere Folgen der Tat.
Bei bestimmten schweren Taten, vor allem Sexualdelikten, und in manchen Fällen bei Minderjährigen bestellt das Gericht dir auf Antrag einen Anwalt oder eine Anwältin als Beistand, ohne dass du zahlen musst (§ 397a Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kannst du Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung beantragen (§ 397a Abs. 2 StPO). Das geht schon im Ermittlungsverfahren (§ 406h StPO).
Unabhängig davon gilt: Strafanzeige und Strafantrag kosten nichts. Ein Kostenrisiko entsteht vor allem, wenn du einen Strafantrag später zurücknimmst. Mehr dazu in Strafantrag zurücknehmen: Folgen, Kosten und Risiken.
Welche Unterstützung gibt es noch?
- HateAid berät Betroffene digitaler Gewalt kostenlos und finanziert in bestimmten Fällen Prozesse.
- juuuport.de bietet jungen Menschen Beratung durch Gleichaltrige, wenn sie online Probleme haben.
- Für Eltern ist das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 erreichbar (Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 19 Uhr).
Häufige Fragen
Was kostet ein erstes Gespräch bei einer Kanzlei?
Ohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher, in der Regel zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Mit Vereinbarung kann der Betrag abweichen. Frag vorher.
Kostet eine Anzeige bei der Polizei etwas?
Nein. Strafanzeige und Strafantrag sind kostenlos, auch über die Onlinewache.
Muss ich zahlen, wenn ich verliere?
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die Seite, die verliert, die Kosten, auch die der Gegenseite. Prozesskostenhilfe schützt davor nicht. Kläre das Risiko vorher mit der Kanzlei.
Bekomme ich Beratungshilfe auch für eine Strafanzeige?
Im Strafrecht umfasst Beratungshilfe nur die Beratung, nicht die Vertretung (§ 2 Abs. 2 BerHG).
Deinen Fall melden
Wenn du wissen willst, welche Schritte in deinem Fall möglich sind, kannst du deinen Fall über unser Formular melden. Die Meldung ist für dich kostenlos. Mit deinem Ja geht deine Meldung automatisch an eine passende Kooperationskanzlei, sobald eine frei ist. Die rechtliche Einschätzung kommt von der Kanzlei, nicht von uns. Gibt es gerade keine passende Kanzlei, bekommst du sofort eine E-Mail mit anderen Anlaufstellen. Fristen laufen weiter: Einen Strafantrag kannst du jederzeit selbst bei der Polizei stellen.